Alkohol – MPU bei unter 1,6 Promille Blutalkohol und Verwertbarkeit von ausländischen Strafurteilen

  • 1 Minuten Lesezeit

Bisher wurde es bei den Fahrerlaubnisbehörden unterschiedlich gehandhabt, ob bei einer Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille Blutalkohol im Verfahren auf die Wiedererteilung des Führerscheins bereits eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet werden darf. Nunmehr hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass nach einer Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille Blutalkohol ohne weitere Umstände nicht die Beibringung einer medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt werden kann. 

Durch die strafrichterliche Entscheidung, die Fahrerlaubnis zu entziehen, ist keine Bindungswirkung dahingehend entstanden, dass die Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen sei. Dazu sind die Kriterien, die die Führerscheinbehörde anzulegen hat, auch andere als die Kriterien, die der Strafrichter in seinem Urteil zugrunde legt.

Grundsätzlich darf die Fahrerlaubnisbehörde jedoch die strafgerichtlichen Entscheidungen für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen zugrunde legen. Dies gilt auch, wenn es sich um eine ausländische strafgerichtliche Entscheidung handelt. Voraussetzung ist jedoch, dass die festgestellte Zuwiderhandlung hinreichend nachgewiesen ist. Damit ist eine unbesehene Übernahme des ausländischen Ergebnisses nicht möglich. Die Atemalkoholanalyse muss, insbesondere bezüglich Kalibrierung und Messgenauigkeit, deutschen Maßstäben entsprechen. 

Sollten hier Unklarheiten bestehen, muss eine Nachfrage bei den ausländischen Behörden erfolgen. Liegt jedoch eine vergleichbare Messung vor, so kann das auf dieser Messung beruhende ausländische Strafurteil auch für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen zugrunde gelegt werden.

Dr. Silke Ackermann

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Fachanwältin für Strafrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann

Beiträge zum Thema