Als Finanzagent gearbeitet – Strafverfahren wegen Geldwäsche

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Geldwäsche kostet den deutschen Staat jedes Jahr hunderte Millionen Euro und wird dementsprechend besonders rigoros verfolgt. Wer ins Visier der Behörden kommt und der Geldwäsche verdächtigt wird, hat schlechte Karten: Die Behörden arbeiten eng zusammen, die Materie ist äußerst komplex, und ohne einen guten Anwalt kann einen eine Verurteilung ruinieren. Heutzutage betreiben viele Kriminelle ihre Geldwäsche über Online-Betrug, indem sie ahnungslose Arbeitssuchende als „Finanzagenten“ anwerben, und ihr Geld über deren Konten schleusen.


Was bedeutet „Geldwäsche“?

Der Tatbestand der Geldwäsche ist im § 261 StGB geregelt.

Bei Geldwäsche geht es darum, das Kriminelle illegal erlangtes Geld „reinwaschen“, indem sie auf verschiedene mögliche Arten und Weisen die Herkunft des Geldes verschleiern bzw. es vor den Behörden verbergen. Voraussetzung zur Geldwäsche sind also andere Straftaten, aus denen das zu waschende Geld kommt. Hierfür infrage kommen z.B. Hehlerei, Raub, Steuerhinterziehung, Betrug, usw.


Spezialfall Bitcoin-Geldwäsche

Die Geldwäsche über Kryptowährungen wie Bitcoin ist ein Phänomen, das sich bei Kriminellen zunehmender Beliebtheit erfreut, da es ihnen die Möglichkeit gibt, völlig ahnungslose Bürger als Strohmann zu benutzen, indem sie diese online über ein Job-Angebot als „Finanzagent“ ködern, um über deren Bankkonto ihr Geld in Bitcoins umzuwandeln.

Fliegt das Geschäft auf, ist in erster Linie der Kontoinhaber dran.


Wie funktioniert Bitcoin-Geldwäsche über „Finanzagenten“?

Kriminelle, die, beispielsweise aus Hehlerei o.ä. Illegal erwirtschaftetes Geld waschen wollen, geben sich als Börsenunternehmen aus, die Angestellte für Bitcoin-Transaktionen anwerben wollen, und machen online Stellenausschreibungen.

Menschen, die rasches leichtes Geld wittern, erhalten einen Arbeitsvertrag, und haben nun die Aufgabe, Geld, welches angeblich von irgendwelchen Firmenkunden stammt, und auf ihr Konto überwiesen wird, in Form von Bitcoins an die „Firma“ weiter zu leiten.


Was passiert, wenn die Bank aufmerksam wird?

Hier wird es spannend, und mitunter äußerst bitter für den Betroffenen.

Bei „Verdachtsfällen“ undurchsichtiger Geldtransfers, besteht für die Banken eine gesetzliche Meldepflicht. Staatsanwaltschaft und Finanzamt sind in einem solchen Fall zu gemeinsamem Vorgehen verpflichtet, und tauschen ansonsten geheim zu haltende Daten untereinander aus. In der Regel folgt auf eine solche Verdachtsmeldung ein Strafverfahren gegen den Kontoinhaber.


Vorsätzliche oder Leichtfertige Geldwäsche?

Ein entscheidender Punkt in der Strafbarkeit von Geldwäsche ist, dass sie nur bestraft werden kann, wenn der Betreffende wusste, dass er in illegale Vorgänge verwickelt ist.

Die Rechtsprechung unterscheidet hierbei die Begriffe Vorsatz und Leichtfertigkeit.

Vorsätzliche Geldwäsche ist gegeben, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Täter um die illegale Herkunft des Geldes wusste. Leichtfertige oder fahrlässige Geldwäsche ist gegeben, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Täter um die illegale Herkunft des Geldes hätte wissen müssen, es aber vorgezogen hat, nichts zu sehen, nichts zu hören und nichts zu sagen.

Das Problem für „Finanzagenten“, die in gutem Glauben ihren Job als „Angestellter“ gemacht haben, ist, dass ihnen, wenn sie einen hoch dotierten Arbeitsvertrag haben, gerne Vorsatz vorgeworfen wird.


Wie hoch kann die Strafe für Geldwäsche ausfallen?

Auf leichtfertige Geldwäsche stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

Auf vorsätzliche Geldwäsche stehen Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren.

Beihilfe und Versuch sind übrigens ebenfalls strafbar, und wenn Sie verurteilt werden, haben Sie einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.

Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken, allerdings nur, wenn Sie sich an die Behörden wenden, bevor die Bank es tut.


Was kann ich tun, wenn gegen mich wegen Geldwäsche ermittelt wird?

Erstens: Schweigen ist Gold! Versuchen Sie nicht, gegenüber den Ermittlungsbehörden auf eigene Faust irgendwelche Klarstellungen zu machen. Sie sind als Privatperson dem Behördenapparat nicht gewachsen, und jede Aussage, die Sie zur Sache tätigen, kann und wird Ihnen auf die Füße fallen.

Zweitens: Wenden Sie sich sofort an einen Strafverteidiger! Nur mit einem guten Anwalt an Ihrer Seite haben Sie eine Chance vor Gericht.

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