Amtsärztliche Untersuchung und Laktoseintoleranz

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Bei der Verbeamtung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses sowie insbesondere für die Lebenszeitverbeamtung spielt neben den allgemeinen Voraussetzungen auch die gesundheitliche Eignung einer Rolle. Die erfolgreiche amtsärztliche Untersuchung ist trotz der geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine zentrale Voraussetzung für die Verbeamtung.

Die einzelnen Voraussetzungen wurden bereits in den übrigen Artikeln beschrieben. Wissenswert ist vor allem, dass das amtsärztliche Gutachten gerichtlich voll überprüfbar ist, obwohl die Richter nicht gleichzeitig eine medizinische Ausbildung haben. Aber bereits die Fragestellung und das Gutachten selbst bieten – ohne Mediziner zu sein – genügend Angriffspunkte.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte sich beispielsweise kürzlich mit der Frage befasst, ob ein potenzieller Anwärter, der an Laktose- und Fructoseintoleranz leidet, verbeamtet werden darf.

Der Bewerber wurde vom Polizeiarzt als „nicht polizeidienstfähig“ eingestuft, wegen der Unverträglichkeit. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Eilverfahren (Beschluss vom 23.08.2019 – 2 L 802/19.KO) entschieden, dass dieser Ausschluss rechtswidrig war. Es wurde versäumt, eine ausreichende Prognoseentscheidung zu treffen.

Eine solche ist zwingend notwendig für einen rechtmäßigen Ausschluss. Vorliegend hat sich der Dienstherr zwar an den entsprechenden Vorschriften für die Polizeidiensttauglichkeit orientiert, jedoch hat man nicht die konkrete Situation ins Auge gefasst. Beispielsweise wurden vom Bewerber ärztliche Befunde vorgelegt, dass bestimmte Lebensmittel wie Joghurt oder Käse nicht zur Unverträglichkeit führen, auch ohne medikamentöse Behandlung.

Allein durch diese Befunde kann das amtsärztliche Gutachten in Zweifel gezogen werden, sodass der Bewerber im Eilverfahren zum Auswahlverfahren für den Polizeivollzugsdienst zuzulassen war.

Anhand dieser Entscheidung erkennt man einmal mehr, dass nicht jedes amtsärztliche Gutachten unumstößlich ist, vielmehr werden diese Gutachten gerade vor den Verwaltungsgerichten sehr genau analysiert.


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