Anlagebetrug? BaFin ermittelt gegen FortaFinanzen (forta-finanzen.com)! Erfahrungen zur Auszahlung

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verdächtigt mit Warnmeldung vom 3.05.2023 die unbekannten Betreiber der Kryptowährungsplattform forta-finanzen.com, dass diese keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) habe. Die BaFin hat Ermittlungen gegen die angebliche Handelsplattform für Kryptowerte mit dem behaupteten Geschäftssitz in Berlin eingeleitet.


FortaFinanzen bzw. Forta-Finanzen handelt ohne Erlaubnis der BaFin

Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. 


Handelt ein Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, ist höchste Vorsicht angebracht, es könnte ein Online-Trading-Betrug bzw. Scam vorliegen!

Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).


FortaFinanzen bewirbt sich auf ihrer Homepage forta-finanzen.com als Handelsplatz für Kryptowährungen mit einem „einfachen und sicheren Weg zu Bitcoin“.

Zudem wirbt FortaFinanzen mit den folgenden schönen Worten:

„Die Forta-Finanzen ist ein digitales Unternehmen mit einer hervorragenden Kombination aus Technologie, Branchenexpertise und Vision, um die Transformationsagenda voranzutreiben. Unsere Erfahrung in Produktivität und Optimierung sowie unser innovativer, preisgekrönter Service und unsere automatisierten Handelstools helfen uns dabei, die digitale Reise unserer Kunden auf die verantwortungsvollste Weise zu beschleunigen. Kurz gesagt, hier finden Sie ein einfaches und benutzerfreundliches automatisiertes System, das die Konkurrenz übertrifft und sich gegenüber den Marktbedingungen übertrifft.“


Schlechte Erfahrungen mit FortaFinanzen bzw. Forta-Finanzen?

Weitere Warnzeichen: neue Firma, Scheinadresse in Berlin?

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C hat einige Anfragen von Anlegern erhalten, die Schwierigkeiten mit FortaFinanzen haben und hat über FortaFinanzen recherchiert: „Wir haben festgestellt, dass die Domain „forta-finanzen“ erst am 17.10.2022 registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt. Eine Anonymisierung wirft immer Fragen auf. Wir haben auch den angegebenen Geschäftssitz in der Friedrichstraße 200 in Berlin recherchiert. Dort finden sich viele virtuelle Büros. Die jetzige Warnung der BaFin, dass die Handelsplattform ohne Erlaubnis handelt, ist natürlich bezeichnend. Hier sollten die Alarmglocken schrillen. Vor einer Investition in eine Online-Handelsplattform sollten Anleger immer gründlich recherchieren, wie lange es die Plattform schon gibt, von wem sie betrieben wird und ob sie eine Erlaubnis hat.“ 

Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Schwierigkeiten mit FortaFinanzen bzw. Forta-Finanzenhaben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.


Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  


www.kanzlei-plan-c.de







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