AntiDoping Gesetz

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Seit dem 16.9.2020 findet vor dem Landgericht München das bislang bedeutendste Verfahren zu dem im Dezember 2015 in Kraft getretenen Anti Doping Gesetz statt. Rechtsanwalt Dr. Helkenberg verteidigt in diesem Verfahren einen der Hauptangeklagten. Nicht nur weil das Gesetz relativ neu ist, sondern auch, weil viele der angeklagten Taten außerhalb Deutschlands und an nichtdeutschen Sportlern begangen worden sein sollen, ist die Rechtslage außerordentlich kompliziert. Zum einen ist die Anwendung von Dopingmethoden in einigen dieser Staaten gar nicht strafbar, zum zweiten ist zumindest umstritten, ob bereits der Transport von Blutbeuteln und das Abnehmen von Blut strafbar ist oder doch erst die Rückführung, denn nur diese wirkt leistungssteigernd. Außerdem stellt sich die Frage, von welchem Strafrahmen ausgegangen werden muss, wenn die Behandlung im Ausland zwar grundsätzlich bestraft wird, der Strafrahmen aber geringer ist als in Deutschland, wo je nach der Art und Weise der Begehungsform zwischen 1 und 10 Jahre Freiheitsstrafe drohen. Bereits diese kurzen Hinweise machen deutlich, dass jeder, der mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das AntiDoping Gesetz konfrontiert ist, einen absoluten Fachmann als Verteidiger beauftragen sollte. Schon weil das Anti Doping Gesetz erst vor 5 Jahren in Kraft trat, ist für eine effektive Verteidigung praktische Erfahrung unerlässlich. Rechtsanwalt Dr. Helkenberg hat zur Vorbereitung auf den Münchner Prozess auch mehrere Verfahren vor Österreichischen Gerichten verfolgt, diese gingen ebenfalls auf die Operation Aderlass zurück. Der von Rechtsanwalt Dr. Helkenberg verteidigte Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Es spricht vieles dafür, dass eine mögliche Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Beim Vorwurf eines Verstoßes gegen das AntiDoping Gesetz sollten Sie sich also einem Verteidiger anvertrauen, der wirklich über praktische Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet verfügt.


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