Antrag auf Arbeitsvisum abgelehnt. Klage und Remonstration gegen die Ablehnung des Arbeitsvisums.

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Die Ausgangssituation:

In Deutschland sind derzeit zahlreiche Berufe und Branchen davon betroffen keine Mitarbeiter mehr zu finden. In 352 von 801 Berufsgruppen gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium aktuell einen Fachkräftemängel.

Trotz der Tatsache, dass Deutschland dringend qualifizierte und auch ungelernte Arbeitskräfte sucht, haben sich zuletzt viele Menschen (vor allem Staatsbürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien) an mich gewandt, da ihr Antrag auf Erteilung eines Arbeitsvisums abgelehnt wurde.

Dabei soll gerade Menschen aus diesen Ländern der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden.


Die gesetzliche Grundlage:

Für Meschen aus dem Westbalkan wurde in § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung eine Regelung getroffen die einen vereinfachten Weg zum deutschen Arbeitsmarkt eröffnen soll, und zwar unabhängig von der formalen Qualifikation (die sogenannte Westbalkanregelung). Die Regelung war zunächst für die Jahre von 2016 bis Ende 2020 befristet. Aufgrund der hohen Nachfrage von Arbeitgebern in Deutschland nach Arbeitskräften aus diesen Staaten wurde die Regelung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Neu ist aber eine Begrenzung auf 25.000 Arbeitsvisa pro Kalenderjahr.


Wer kann die Westbalkanregelung nutzen?

Die Voraussetzungen die zur Erteilung eines Arbeitsvisums nach der Westbalkanregelung lauten wie folgt:

- verbindliches Arbeitsplatzangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland.

- kein Bezug von Leistungen nach dem deutschen Asylbewerberleistungsgesetz in den letzten 24 Monaten vor Visumantragstellung.

- Erfüllung der visarechtlichen Voraussetzungen.


Wo und wie ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft) im Heimatland zu stellen. Interessierte müssen sich mit ihrer E-Mail-Adresse und ihren persönlichen Daten auf der Website der deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland registrieren, um einen Termin zu erhalten. Aufgrund der sehr hohen Terminnachfrage kommt jeweils monatlich ein Losverfahren zum Einsatz. So können sehr lange Wartezeiten entstehen.


Gründe der Ablehnung:

Häufig wird ein Arbeitsvisum erteilt. In ca. 30% der Fälle, werden Anträge auf Erteilung eines Arbeitsvisums aber trotz der geringen Erteilungsvoraussetzungen abgelehnt. Die Ablehnungsgründe lauten wie folgt:

-Die Bundesagentur für Arbeit hat keine Zustimmung zur Visaerteilung erteilt.

-dem Visumsantrag kann aus Plausibilitätsgründen nicht zugestimmt werden (die angeführten Plausibilitätsgründe sind vielschichtig und können nicht abschließend aufgezählt werden)


Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheid

Gegen den Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden. Alternativ kann der Betroffene den Bescheid innerhalb eines Monats von der Botschaft, die den Bescheid erlassen hat, überprüfen lassen (Remonstration).


Lohnt es sich gegen einen Ablehnungsbescheid vorzugehen? 

Viele Ablehnungsbescheide sind rechtswidrig. Da Klageverfahren sehr lange dauern, ist es ratsam mit einem spezialisierten Rechtsanwalt das Remonstrationsverfahren zu durchlaufen. Häufig wird das Visum dann doch noch erteilt.


Für wen gilt die Westbalkanregelung nicht?

Personen, die in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten (wie z. B. Gesundheits- oder Krankpflegepersonal), können nicht über die Westbalkanregelung nach Deutschland einreisen. In diesem Fall muss nach wie vor zunächst die Qualifikation anerkannt werden.


Einreise über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräfte mit staatlich anerkannten Berufsqualifikationen aus den Westbalkanstaaten, können auch über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) einreisen. In diesem Fall muss zwar die berufliche Qualifikation zunächst in Deutschland anerkannt werden, wofür die Fachkraft das Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen muss, Vorteil ist aber, dass schneller ein Termin bei der Botschaft vereinbart werden kann.


Als spezialisierter Rechtsanwalt habe ich zuletzt viele Remonstrationsverfahren bei diversen Auslandsvertretungen erfolgreich zum Abschluss gebracht.


Julian Jakobsmeier

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Medizinrecht

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/stra%c3%9fenbau-bauarbeiter-teers%c3%a4ge-192894/

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