Kostenübernahme von stationären Rehabilitationsmaßnahmen im Ausland durch die gesetzliche Krankenkasse

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Stationäre Rehamaßnahme im Ausland:

Nicht immer reichen die Behandlungsmöglichkeiten in Deutschland aus, um Krankheiten, insbesondere neurologische Krankheiten von Kindern, umfassend zu therapieren. Im Ausland gibt es mittlerweile einige Spezialkliniken, die in einem individuell zugeschnittenen, hochintensiven Therapieprogramm mehrere Stunden täglich Patienten individuell therapieren. Die Patienten werden hierbei von einem multidisziplinären Team bestehend aus Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten, Masseurinnen und Masseuren, Logopädinnen und Logopäden und anderen Spezialisten betreut.


Kostenübernahme durch deutsche Krankenkassen:

Da die Kosten einer Intensivtherapie nicht gering sind, stellt sich die Frage, ob die deutschen Krankenkassen für die Kosten einer Intensivtherapie im Ausland aufkommen müssen. Viele Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahme zunächst mit unterschiedlichen Begründungen ab: Bei den Therapien, die im Ausland durchgeführt werden, handele es sich um neue Behandlungsmethoden, stationäre Reha Maßnahmen seien nur alle 4 Jahre genehmigungsfähig, es gebe alternative Behandlungsmethoden in Deutschland, die ambulante Versorgung am Wohnort sei ausreichend, Behandlungen im EU Ausland seien generell nicht erstattungsfähig oder es gebe eine zu bevorzugende Behandlungsmöglichkeit im Inland werden beispielsweise als Gründe für eine Ablehnung  vom medizinischen Dienst der Krankenversicherungen und von den Krankenkassen genannt.


Nicht alle Ablehnungen sind rechtmäßig:

Ob die Ablehnung der Kostenübernahme rechtmäßig erfolgt ist oder nicht kann nicht pauschal gesagt werden. Es muss stets der jeweilige Einzelfall geprüft werden. Eine Kostenübernahme kann erreicht werden, wenn die in der ausländischen Klinik geplanten Rehabilitationsleistungen notwendig und erforderlich sind. Ob dies der Fall ist, wird in der Regel mit Hilfe von medizinischen Sachverständigen geklärt.


Vorgehen gegen Ablehnungsbescheide der Krankenkasse:

Wenn ein Antrag auf Kostenübernahme einer stationären Rehabilitationsbehandlung im Ausland abgelehnt wurde, kann gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt werden. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, kann gegen den Widerspruchsbescheid Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Zum Vorgehen gegen Ablehnungsbescheide der Krankenkassen siehe auch:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorgehen-gegen-ablehnungsbescheide-der-krankenkasse-widerspruch-und-klage-gegen-ablehnungsbescheide_185637.html


Rechtsprechung zum Thema:

Dass es sich lohnen kann, Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einzulegen und notfalls eine Klage zu erheben, zeigen Beispiele aus der Praxis. Es gibt bereits Entscheidungen von deutschen Sozialgerichten, die eine Kostenübernahmefähigkeit von Intensivtherapien bestätigt haben. So hat das Sozialgericht Köln eine Krankenkasse verurteilt, an ihren Versicherten fast 30.000,00 € an Therapiekosten für eine stationäre neurologische Rehabilitationsbehandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erstatten.


Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht arbeite ich spezialisiert und bundesweit im Gesundheitsrecht. Zuletzt konnte ich vor dem Sozialgericht Mannheim eine Krankenkasse überzeugen, ein gerichtliches Anerkenntnis abzugeben und die Kosten für eine Intensivtherapie in dem ADELI Medical Center zu übernehmen.



Julian Jakobsmeier

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Medizinrecht


Foto(s): https://pixabay.com/


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