Antrag auf Insolvenz

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Das Insolvenzverfahren wurde von 6 Jahre auf 3 Jahre verkürzt!

Die Insolvenz ermöglicht für die Schuldner einen schuldenfreien Neuanfang. Da aktuell viele Personen aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Krise geraten sind ist die Verkürzung natürlich sehr vorteilhaft.

Wir erstellen zunächst eine Gläubigerliste mit Ihren Schulden. Sodann bereiten wir einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für Sie vor. Nach Scheitern des auergerichtlichen Plans bereiten wir gemeinsam mit Ihnen den Insolvenzantrag vor. Der Antrag wird an das zuständige Amtsgericht/Insolvenzgericht geschickt, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. 

Für den Insolvenzantrag ist ein amtliches Formular zu benutzen, welches richtig und vollständig ausgefüllt werden muss. Diesem Antrag sind weitere Dokumente beizufügen, z. B.:

  • Bescheinigung des gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Vermögensübersicht und Vermögensverzeichnis
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
  • Schuldenbereinigungsplan
  • Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Verfahrenskostenstundung

Die Eröffnung des Inolvenzverfahrens erfolgt in der Regel innerhalb von einpaar Wochen.

Die Rechtschuldbefreiung wird nur gewährt, wenn sich der Schuldner während der Privatinsolvenz an gewisse Regeln hält. Eine seiner wichtigsten Pflichten ist die Erwerbsobliegenheit. Dem Schuldner obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen.

Neben dieser Pflicht besteht noch die Auskunfts- und Informationspflicht: Ändern sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, müssen Sie dies dem Treuhänder und Insolvenzgericht mitteilen. Vermögen, z. B. eine Erbschaft oder Weihnachtsgeld, dürfen Sie nicht verheimlichen. Auch wenn Sie umziehen oder den Arbeitsplatz wechseln, müssen Sie dies anzeigen.

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Viele Menschen mit Schulden fragen sich, ob die Verkürzung der Insolvenz auch für sie positiv ist. Das Insolvenzverfahren ist für noch mehr Betroffene der beste Weg aus den Schulden. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung zur Entschuldung.

Foto(s): www.selbststaendig.de

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