Anwaltskosten bei Kündigungsschutzklage

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Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, welche Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage auf Sie zukommen? Auf zwei Faktoren kommt es an: Erstens, Ihr monatliches Bruttogehalt, und zweitens, dem Ablauf des Verfahrens.

Hier ein Beispiel: Angenommen, das monatliche Bruttogehalt liegt zwischen 2.000 und 3.000 €. Die Kosten für den Anwalt belaufen sich in der ersten Instanz auf 575,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Endet das Verfahren mit einem Abfindungsvergleich, belaufen sich die Anwaltskosten auf 908,00 € netto. In diesem Fall ist eine weitere Gerichtsinstanz ausgeschlossen. 

Die Höhe der Anwaltskosten ändert sich entsprechend dem Gehalt, entweder steigen sie mit höherem Gehalt oder sie sinken mit niedrigerem Gehalt. 

Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht keine Möglichkeit, dass die Anwaltskosten durch die gegnerische Partei erstattet werden. Unabhängig davon, ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren, tragen Sie in jedem Fall Ihre eigenen Anwaltskosten. Es besteht für Sie jedoch keine Gefahr, dass Sie die Kosten der gegnerischen Partei übernehmen müssen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die arbeitsrechtliche Fälle abdeckt, besteht in der Regel kein Kostenrisiko für Sie. Je nach den Bedingungen Ihrer Versicherung könnte lediglich eine Selbstbeteiligung von beispielsweise 150,00 € anfallen.

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und sich Ihre finanzielle Situation als belastend erweist, besteht die Möglichkeit, staatliche Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ich helfe Ihnen bei der Antragstellung.

Über die voraussichtliche Höhe der Kosten kläre ich Sie so früh wie möglich auf, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. Es gibt keine Kostenfalle und keine böse Überraschung.


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