Anwaltskammer der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina

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Anwaltskammer der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina

Die Adwokatur in Republika Srpska ist ein selbstständiges, unabhängiges professionelles Gewerbe, das funktioniert und organisiert wird nach dem Gesetz über die Advokatur der Republik Srpska, („Amtsblatt Republik Srpska“ Nr. 30/07 und 59/08).

Die Advokatur in der Republik Srpska ist eine unabhängige, selbstverwaltende Organisation der Anwälte mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft, mit Kanzleien jeder Art zur Organisation des Anwaltsgewerbes, die ihren Hauptsitz in Republik Srpska haben (Anwalt, gemeinschaftliche Anwaltskanzlei und die Anwaltsgesellschaft).

Verwaltung der Anwaltskammer der Republik Srpska:

  1. Delegiertenversammlung der Anwaltskammer der Republik Srpska
  2. Vorsitzender der Anwaltskammer der Republik Srpska, der der Kammer vorsteht und sie vertritt
  3. Der Vorstand der Anwaltskammer der Republik Srpska ist das Vollstreckungs- und Verwaltungsorgan der Anwaltskammer der Republik Srpska. Der Vorstand der Anwaltskammer der Republik Srpska hat 11 Mitglieder.
  4. Einleitungsbehörde der Anwaltskammer der Republik Srpska sind der Staatsanwalt, der 6 Vertreter hat und das Disziplinargericht (Erster Instanz und Appellationsgericht).
  5. Kommission für die Finanz- und Materialkontrolle der Arbeit der Anwaltskammer der Republik Srpska, ist zuständig für die Kontrolle der Finanz- und Materiallage so wie auch für die Jahresberichterstattung über deren Verwaltung.

Geschichte

Auf die Advokatur in Bosnien und Herzegowina hatten die Geschehnisse aus dem Jahr 1992 großen Einfluss, indem zwei Entitätsanwaltskammern begründet wurden, die Anwaltskammer der Republik Srpska und die Anwaltskammer der Föderation Bosnien und Hezegowinas. Die Anwälte, deren Anwaltskammer ihren Hauptsitz auf dem Territorium jener Entität hatte, haben die Anwaltskammer dieser Entität konstituiert.

Die Anwaltskammer der Republik Srpska ist konstituiert und organisiert als eine einmalige Assoziation der Anwälte nach dem Gesetz über die Advokatur der Republik Srpska, das am 17.11.1992 in Kraft getreten war. Dieses Gesetz enthält Normen, die den höchsten Europäischen und internationalen Standards über die freie Ausübung des Anwaltsgewerbes entspricht. Organisatorisch und durch die überzeugende Arbeit dieser Standards hat folgende Resultate ergeben: Anwaltskammer der Republik Srpska ist ein gleichberechtigtes kollektives Mitglied der internationalen Anwaltsunion vom 01. Februar 2003 und vom 28. November 2009 auch ein Mitglied des Anwaltsassoziationsrats so wie auch Mitglied der Rechtsgesellschaften Europas (Council of the Bars and Law Societes of the European Union-CCBE).

Als ein gleichberechtigtes Mitglied mit der Anwaltskammer der Republik Srpska wurde auch die Anwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowinas in die CCBE aufgenommen.

Der Hauptsitz der Anwaltskammer der Republik Srpska ist in Banja Luka.

Rechtsanwalt
Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina


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