Anzeige wegen Betrug oder Geldwäsche nach Kreditaufnahme - was tun?

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Anzeige wegen Betrug oder Geldwäsche nach Kreditaufnahme - Was tun?

In mehreren Fällen kamen Mandanten zu uns, die sich aus heiterem Himmel mit einer Anzeige wegen Warenbetrugs bzw. Geldwäsche konfrontiert sahen. Wie sich herausstellte, waren beide Opfer einer neuartigen Betrugsmasche geworden:

Betrüger inserieren im Internet, und werben mit unkomplizierten Privatkrediten.

Wenn man sich zur Aufnahme eines Kredites bei ihnen meldet, verlangen Sie, dass man bei einer bestimmten Online-Bank ein Konto eröffnet, um über dieses Konto den Kredit abzuwickeln.

Anschließend nutzen die Betrüger dieses Konto, das auf den Namen des ahnungslosen Opfers läuft, um Geld aus illegalen Aktivitäten zu waschen, beispielsweise Warenbetrug über eBay Kleinanzeigen.

Die dort geprellten Käufer erstatten Anzeige gegen den Kontoinhaber.

Und schon haben Sie statt eines Privatkredits eine Anzeige wegen Betruges am Hals.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie alles, was Sie hierzu wissen müssen:

  • Was kann man Ihnen vorwerfen?
  • Welche Strafen drohen?
  • Wie sollten Sie sich verhalten?

Anzeige wegen Betrug oder Geldwäsche bei Kreditaufnahme? 

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Was kann man Ihnen vorwerfen?

Je nachdem, auf welchem Wege die Behörden auf Sie aufmerksam geworden sind, können unterschiedliche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden.

Zum Einen kann der Vorwurf des Warenbetrugs gegen Sie erhoben werden, wenn das auf Ihren Namen laufende Konto ohne Ihr Wissen zum Warenbetrug genutzt worden ist. Dies kann etwa so vor sich gehen, dass die Täter bei eBay Kleinanzeigen Waren zum Verkauf anbieten, und den Kaufinteressenten Ihr Konto zur Überweisung nennen. Das Geld geht auf Ihr Konto ein, und die Täter heben es anschließend ab oder überweisen es weiter. Der eBay-Käufer wartet vergeblich auf seine Ware und erstattet Anzeige gegen den Inhaber des Kontos, auf das er eingezahlt hat.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Polizei auf Ihr Konto und die darauf vonstatten gehenden Geldbewegungen aufmerksam wird, und den Vorwurf der Geldwäsche zunächst einmal natürlich gegen den eingetragenen Kontoinhaber erhebt.

In beiden Fällen sehen Sie sich Vorwürfen ausgesetzt, mit denen Sie nicht das Geringste zu tun haben, obwohl Sie eigentlich selbst Opfer sind.


Welche Strafen drohen?

Warenbetrug (§ 263 Abs. 1 StGB') ist eine Unterform des Betrugs und wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen (§ 263 Abs. 3 StGB), liegt das Strafmaß sogar bei bis zu zehn JahrenFreiheitsstrafe.

Wenn berufsmäßige Betrüger über einen längeren Zeitraum hinweg Ihr Konto genutzt haben, kann unter Umständen von einem besonders schweren Fall ausgegangen werden. Hiermit ist also nicht zu spaßen.

Das gleiche Strafmaß gilt auch für Geldwäsche (§ 261 StGB). Auch hier können die Höhe und Schlagzahl der über Ihr Konto gewanderten Geldsummen einen schweren Fall darstellen, für den bis zu zehn Jahren Gefängnis drohen.

Wie sollten Sie sich verhalten?

Wenn sie sich aus dem Nichts derartigen Vorwürfen ausgesetzt sehen, ist dies zunächst einmal natürlich ein Schock. Wenn Sie sich überhaupt über die Hintergründe klar werden, möchten Sie möglichst rasch die Situation auflösen und erklären, dass Sie selbst nur Opfer sind.

Aber auch, wenn Sie die Verbindung zu dem durch Sie eröffneten Konto gar nicht ziehen, vielleicht weil die Sache schon eine ganze Weile zurück liegt, wollen Sie die zu Unrecht gegen Sie erhobenen Beschuldigungen dringend aus der Welt schaffen. Das ist verständlich, birgt aber Gefahren, die Sie nicht unterschätzen sollten.

Die Polizei sucht nicht nach einem weiteren Opfer, sondern nach einem Täter.

Es ist der Beruf von Ermittlungsbeamten, tagtäglich mit gezielten Fragen Menschen Aussagen zu entlocken, mit denen sie sich selbst belasten. Jedes Wort, das bei einer Anhörung fällt, wird protokolliert und daraufhin geprüft, wie man es gegen Sie einsetzen kann.

Sie sollten daher unbedingt davon absehen, auf sich allein gestellt zur Polizei zu gehen, und zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Beachten Sie stattdessen die beiden goldenen Regeln des Strafrechts:

1. Schweigen ist Gold.

Während Ihnen jedes unüberlegte Wort auf die Füße fallen kann, darf eine grundsätzliche Aussageverweigerung Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Beantworten Sie daher Anhörungsbögen der Polizei nicht, und erscheinen Sie nicht zu Vorladungen. Sie sind hierzu nicht verpflichtet.

2. Ab zum Anwalt.

Um zu zeigen, dass Sie selbst Opfer sind, benötigen Sie die Hilfe eines erfahrenen Fachmanns für Strafrecht. Daher kontaktieren Sie unverzüglich einen Anwalt! Dieser wird als erstes den Behörden anzeigen, dass er Sie in der Sache vertritt, und sodann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Somit kann er prüfen, was die Behörden eigentlich gegen Sie vorbringen, und warum.

Anschließend kann er gemeinsam mit Ihnen etwa eine Richtigstellung formulieren, und die Einstellung des Verfahrens erwirken.

Dr. Brauer Rechtstanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.

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