Arbeitgeber darf Browserverlauf auf private Internetnutzung prüfen

  • 1 Minuten Lesezeit

Zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts ist der Arbeitgeber berechtigt, den Browserverlauf des Dienstrechners eines Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, nicht rechtskräftig) hervor.

Sachverhalt

Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer einen Dienstrechner zur Arbeitsleistung überlassen. Die private Nutzung des Internets war dem Arbeitnehmer dabei lediglich in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet. Nachdem Hinweise auf eine erhebliche private Nutzung des Internets vorlagen, wertete der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browserverlauf des Dienstrechners aus. Er kündigte anschließend das Arbeitsverhältnis wegen der festgestellten Privatnutzung von insgesamt etwa fünf Tagen in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen aus wichtigem Grund.

Entscheidung

Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung. Nach Ansicht des Gerichts rechtfertige nach Abwägung der beiderseitigen Interessen die unerlaubte Nutzung des Internets eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Das Gericht stellte zudem ausdrücklich fest, dass hinsichtlich der Auswertung des Browserverlaufs kein Beweisverwertungsverbot zu Lasten des Arbeitgebers vorliege. Zwar handele es sich dabei um personenbezogene Daten, in deren Kontrolle der Arbeitnehmer nicht eingewilligt habe. Eine Verwertung der Daten sei jedoch statthaft, weil das Bundesdatenschutzgesetz eine Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle auch ohne eine derartige Einwilligung erlaube und der Arbeitgeber im vorliegenden Fall keine Möglichkeit gehabt habe, mit anderen Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen.

Martin Volkmann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Volkmann

Beiträge zum Thema