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Freistellung von der Arbeit: Muster für Arbeitgeber

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Freistellung von der Arbeit: Muster für Arbeitgeber

Experten-Autorin dieses Themas

Nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses folgt oft eine Freistellung von der Arbeit, denn der Arbeitgeber möchte sich meist sofort vom gekündigten Mitarbeiter trennen. Außerdem möchte er nicht, dass dieser noch Kontakt mit Kunden beziehungsweise Kollegen hat. Wenn der Arbeitnehmer eine Führungsposition mit Zugang zu Geschäftsgeheimnissen, Kundenlisten, Lieferantenlisten oder Forschungsergebnissen hat – z. B. leitender Angestellter, Abteilungsleiter, Arbeitnehmer im Bereich Vertrieb beziehungsweise Forschung und Entwicklung –, möchte der Arbeitgeber zudem verhindern, dass der Arbeitnehmer diese Informationen noch erhält und zu einem neuen Job beziehungsweise einem neuen Arbeitgeber mitnehmen kann.

Aber auch in anderen Situationen, etwa beim Verdacht einer Straftat, ist eine Freistellung denkbar. Im Arbeitsvertrag kann es zudem Regelungen geben, wann eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber möglich ist und wann der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Freistellung hat – z. B. am Hochzeitstag, am Tag der Geburt des eigenen Kindes. Neben dem Hauptfall der bezahlten Freistellung gibt es noch die unbezahlte Freistellung, etwa für die Pflege von Angehörigen, für eine Weiterbildung oder ein Sabbatical.

Freistellung von der Arbeit: Muster

Eine typische Formulierung für eine einseitige Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber ist beispielsweise die folgende: 


per Boten/per Einschreiben/im Hause 

Herrn 
Max Mustermann 
Mustermannstraße 1 
11111 Musterstadt 


Freistellung von der Arbeit 


Sehr geehrter Herr Mustermann,

wir nehmen Bezug auf unsere Kündigung vom …………, mit der wir das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis zum ………… gekündigt haben.

Wir stellen Sie hiermit ab sofort bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich unter Anrechnung auf etwaige Urlaubsansprüche und Ansprüche auf Freizeitausgleich wegen Überstunden von der Arbeit frei.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch während der Freistellung an das für Sie als Arbeitnehmer geltende arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot gebunden sind.

Mit freundlichen Grüßen 


___________________________ 
(Unterschrift Arbeitgeber) 


Hiermit bestätige ich, Max Mustermann, die obige Freistellungserklärung erhalten zu haben: 

_____________________  _____________________________

(Ort, Datum)              (Unterschrift Arbeitnehmer) 


Hinweise zur Freistellungserklärung

Widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung 

Der Arbeitgeber muss sich entscheiden, ob er den Arbeitnehmer widerruflich oder unwiderruflich von der Arbeit freistellt. Dies hängt insbesondere davon ab, ob er es sich vorbehalten will, den Arbeitnehmer bei Bedarf – z. B. bei einem Personalengpass – doch wieder zur Erbringung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsleistung aufzufordern. Eine Anrechnung von Urlaub auf die Zeit der Freistellung ist nur bei einer unwiderruflichen Freistellung möglich.

Wettbewerbsverbot 

Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses darf ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Er darf also insbesondere nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden oder selbst ein Konkurrenzunternehmen gründen. Das gilt unabhängig davon, ob es ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist oder nicht.

Anrechnung von anderweitigem Verdienst 

Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zwar keine Konkurrenz machen, für einen zweiten Arbeitgeber, der nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber steht – z. B. andere Branche –, darf er aber arbeiten. Normalerweise kommt bei einer Vollzeitbeschäftigung als Zweitjob nur eine Nebenbeschäftigung von wenigen Stunden in Betracht. Bei einer Freistellung sieht das aber anders aus. Daher stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer in diesem Fall doppelt kassieren darf, also die Gehälter aus beiden Arbeitsverhältnissen behalten darf. 

Anrechnung bei einseitiger Freistellung 

Bei einer einseitigen Freistellung durch den Arbeitgeber ist ein anderweitiger Verdienst nach dem Gesetz grundsätzlich anzurechnen. Vom Gehalt des ersten Arbeitsverhältnisses wird daher das Gehalt, das der Arbeitnehmer beim zweiten Arbeitgeber verdient, abgezogen und nur die Differenz ausbezahlt.  

Freistellung bei Aufhebungsvertrag 

Erfolgt die Freistellung in einem Aufhebungsvertrag, also nicht einseitig durch den Arbeitgeber, sondern einvernehmlich in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sollte dieser Aspekt ausdrücklich geregelt werden. Im Falle einer Anrechnung sollte zudem geregelt werden, dass der Arbeitnehmer dem bisherigen Arbeitgeber den neuen Arbeitgeber und Einzelheiten zum Arbeitsverhältnis – wie Beginn oder Gehalt – mitteilen und Lohnabrechnungen als Belege vorlegen muss. Steht im Aufhebungsvertrag nichts zu diesem Aspekt, ist der Aufhebungsvertrag anhand der anderen enthaltenen Regelungen auszulegen.

Zugang der Freistellungserklärung 

Sofern kein bestimmtes Datum für den Beginn der Freistellung in der Freistellungserklärung beziehungsweise im Aufhebungsvertrag geregelt ist, sondern die Freistellung ab sofort gelten soll, sollte darauf geachtet werden, dass das Datum des Zugangs der Erklärung beim Arbeitnehmer beziehungsweise des Abschlusses des Aufhebungsvertrages eindeutig ist. Hierfür bietet es sich an, dass der Arbeitnehmer den Erhalt der Freistellungserklärung mit Ort, Datum und Unterschrift bestätigt.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Diese Vorlage für eine Freistellungserklärung soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern lediglich eine Grundlage bieten, wenn sie eine Freistellung von der Arbeit beabsichtigen. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt.  

Außerdem ist dringend zu empfehlen, das Muster bei der Verwendung auf den konkreten Einzelfall und die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Die Formulierungsvorschläge im Muster sind daher unverbindlich und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher keine Gewähr übernommen für Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Foto(s): ©Adobe Stock/Sam Edwards/Caia Image

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