Arbeitshilfen für Gemeindevertreter / Stadtverordnete in Hessen Stand der Bearbeitung: 26.12.2020

  • 14 Minuten Lesezeit

I.

Grundmuster

GRUNDMUSTER  I. Anfrage/ Antrag/Berichtsantrag  einer Fraktion

GRUNDMUSTER  II. Anfrage/ Antrag/Berichtsantrag  eines Gemeindevertreters/Stadtverordneten 

GRUNDMUSTER  I. Anfrage/ Antrag/Berichtsantrag  einer Fraktion

Fraktion der ….. in der Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung

der Gemeinde / Stadt …………..

_________________________( Name, Vorname)

_____________________________(Straße )

______________________________(Ort)

Herrn/ Frau

Vorsitzende(r) der Gemeindevertretung der Gemeinde _____________________

Vorsitzender(r) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt ________________

P e r s ö n l i c h 

Rathaus

_________________(Straße)

_________________(Ort)

O      Antrag gemäß § 50 Abs. 2 HGO i.V.m. §  ……. der GO*

O      Anfrage gemäß § 50 Abs. 2 HGO i.V.m. § ……. der GO*

O      Bericht durch den Gemeindevorstand/ Magistrat gemäß

         § 50 Abs. 3 HGO i.V.m………… § ……. der GO*

Sehr geehrter Herr (Frau ) Vorsitzende(r):

Wir  stellen hiermit folgende

A n f r a g e

……………….

Wir stellen hiermit den nachfolgenden

A n t r a g

……………..

Wir beantragen gemäß § …… der GO  den Antrag zur Vorbereitung einer Entscheidung der Gemeindevertretung / der Stadtverordnetenversammlung im


O         Haupt- und Finanzausschuss

O         Bau- und Planungsausschuss

O         Sozialausschuss

O         Ausschuss für……………..

vorbereitend zu beraten.

Weiter wird beantragt, den Antrag im  Ortsbeirat ________________ zu beraten und dem Ortsbeirat __________________ eine Frist zur Stellungnahme ab z w e i  Monaten nach Eintragseingang zu setzen und im zuständigen / angerufenen/bestimmten Ausschuss zu setzen.

B e g r ü n d u n g :

Weitere/ergänzende  Begründung erfolgt  m ü n d l i c h  (vgl.. dazu: Sommer, Ziff. 8.7.3. Mündlichkeitsprinzip, in:  Walter Bogner, Beratungs- und Beschlussfassungsverfahren in der Gemeindevertretung, 4. Auflage,Wiesbaden 2013, Seite 199f.)

……………, den ……………………….

Der/die Fraktionsvorsitzende(r)

Bearbeitungshinweis für Antragsteller:

  1. Nicht zutreffendes bitte streichen!
  2. Sperrfrist beachten: Anträge/Anfragen/Berichtsanträge können gestellt werden von
    1. Fraktionen : durch den oder die Fraktionsvorsitzende(n) für die Fraktion
    2. Gemeindevertretern/Stadtverordneten
    3. Abgelehnte Anträge kann derselbe Antragsteller erst nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Jahr w i e d e r  stellen !

GRUNDMUSTER  II. Anfrage/ Antrag/Berichtsantrag  eines Gemeindevertreters/Stadtverordneten 

_________________________( Name, Vorname)

Gemeindevertreter / Stadtverordneter

_____________________________(Straße )

______________________________(Ort)

Herrn/ Frau

Vorsitzende(r) der Gemeindevertretung der Gemeinde _____________________

Vorsitzender(r) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt ________________

P e r s ö n l i c h 

Rathaus

_________________(Straße)

_________________(Ort)

O      Antrag gemäß § 50 Abs. 2 HGO i.V.m. §  ……. der GO*

O      Anfrage gemäß § 50 Abs. 2 HGO i.V.m. § ……. der GO*

O      Bericht durch den Gemeindevorstand/ Magistrat gemäß

         § 50 Abs. 3 HGO i.V.m………… § ……. der GO*

Sehr geehrter Herr (Frau ) Vorsitzende(r):

Wir  stellen hiermit folgende

A n f r a g e

……………….

Wir stellen hiermit den nachfolgenden

A n t r a g

……………..

Wir beantragen gemäß § …… der GO  den Antrag zur Vorbereitung einer Entscheidung der Gemeindevertretung / der Stadtverordnetenversammlung im

-2-

O         Haupt- und Finanzausschuss

O         Bau- und Planungsausschuss

O         Sozialausschuss

O         Ausschuss für……………..

vorbereitend zu beraten.

Weiter wird beantragt, den Antrag im  Ortsbeirat ________________ zu beraten und dem Ortsbeirat __________________ eine Frist zur Stellungnahme ab z w e i  Monaten nach Eintragseingang zu setzen und im zuständigen / angerufenen/bestimmten Ausschuss zu setzen.

B e g r ü n d u n g :

Weitere/ergänzende  Begründung erfolgt  m ü n d l i c h  (vgl.. dazu: Sommer, Ziff. 8.7.3. Mündlichkeitsprinzip, in:  Walter Bogner, Beratungs- und Beschlussfassungsverfahren in der Gemeindevertretung, 4. Auflage,Wiesbaden 2013, Seite 199f.)

……………, den ……………………….

Der/die Fraktionsvorsitzende(r)

Bearbeitungshinweis für Antragsteller:

  1. Nicht zutreffendes bitte streichen!
  2. Sperrfrist beachten: Anträge/Anfragen/Berichtsanträge können gestellt werden von

2.1.Fraktionen : durch den oder die Fraktionsvorsitzende(n) für die Fraktion

2.2.Gemeindevertretern/Stadtverordneten

2.3.Abgelehnte Anträge kann derselbe Antragsteller erst nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Jahr w i e d e r  stellen !

II.

Muster für Fraktionsanträge/Fraktionsanfragen/

Berichtsanträge 

mit Begründung

Fraktion der ….. in der Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung

der Gemeinde / Stadt …………..

_________________________( Name, Vorname)

_____________________________(Straße )

______________________________(Ort)

Herrn/ Frau

Vorsitzende(r) der Gemeindevertretung der Gemeinde _____________________

Vorsitzender(r) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt ________________

P e r s ö n l i c h 

Rathaus

_________________(Straße)

_________________(Ort)

Antrag gemäß § 50 Abs. 2 HGO i.V.m. §  ……. der GO

Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen

Sehr geehrter Herr (Frau ) Vorsitzende(r):

Wir stellen hiermit den nachfolgenden

A n t r a g

Der Gemeindevorstand/Magistrat wird beauftragt der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung einen Bericht zu erstatten über die von ihm in den Jahren 2016 bis 2021 eingeleiteten aktiven Maßnahmen zur Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde / Stadt ………..

In dem Bericht soll der Gemeindevorstand/Magistrat insbesondere Bericht erstatten über

  1. die Anzahl und Entwicklung der Arbeitsplätze im Gemeindegebiet in den Jahren 2015, 2016,2017,2018,2019,2020 durch Vorlage einer aussage- und beweiskräftigen Statistik, gegliedert nach Dienstleistungsbranche, Handwerk und Gewerbebetrieben,

-2-

  1. die Entwicklung von Insolvenzen gegliedert nach den Insolvenzgründen drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung,
  2. die vom Gemeindevorstand/Magistrat geleisteten aktiven Hilfen zur Abhilfe von Insolvenzen 

B e g r ü n d u n g :

Die Sicherung und der Erhaltung wohnortnaher Arbeitsplätze sichert der Gemeinde/Stadt verlässliche Steuereinnahmen, sowohl bei den Einkommensteueranteilen, wie auch bei dem Aufkommen der Gewerbeertragssteuer.

In der COVID- 19 – Pandemie ist es zu einem Einbruch des Steueraufkommens, gerade auch der Städte und Gemeinden gekommen. Staatliche Hilfen des Bundes und der Länder sichern nicht annähernd das Steuerertragsaufkommen, so wie es vor der COVID- 19 – Pandemie war.

Steuerschuldner berichten auf Anfrage über massive Steuereinbrüche.

Dies ist i.ü. allseits bekannt.

Eine Statistik über die Entwicklungen auf dem lokalen Arbeitsmarkt in der Stadt/Gemeinde ist daher für die weiteren Planungen des Steuertragsaufkommens für die künftigen Jahre, insbesondere die Zeit nach der COVID- 19 – Pandemie, sowie die Planung künftige Haushaltsjahre unerlässlich.

Auf der Grundlage mitgeteilter Insolvenzgründe können Rückschlüsse über die Ertragssituationen heimischer Betrieb gewonnen und mögliche aktive Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanungen entwickelt werden.

Ein Branchenvergleich, gegliedert wie beantragt, ermöglicht der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung zudem die Möglichkeit mittel- und langfristige Parameter der Entwicklung des Steuerertragsaufkommens festzustellen um gemeinsam mit dem Gemeindevorstand/Magistrat über gewerbestützende Maßnahmen im Rahmen der begrenzten Zuständigkeiten zu entwickeln, insbesondere bzgl. der möglichen Ansiedlung krisenresistenter Betriebe.

Weitere/ergänzende Begründung erfolgt  m ü n d l i c h  (vgl.. dazu: Sommer, Ziff. 8.7.3. Mündlichkeitsprinzip, in:  Walter Bogner, Beratungs- und Beschlussfassungsverfahren in der Gemeindevertretung, 4. Auflage,Wiesbaden 2013, Seite 199f.)

……………, den ……………………….

Der/die Fraktionsvorsitzende(r)

Fraktion der ….. in der Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung

der Gemeinde / Stadt …………..

_________________________( Name, Vorname)

_____________________________(Straße )

______________________________(Ort)

Herrn/ Frau

Vorsitzende(r) der Gemeindevertretung der Gemeinde _____________________

Vorsitzender(r) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt ________________

P e r s ö n l i c h 

Rathaus

_________________(Straße)

_________________(Ort)

         Bericht durch den Gemeindevorstand/ Magistrat gemäß

         § 50 Abs. 3 HGO i.V.m………… § ……. der GO*

Brandschutz in der Gemeinde/Stadt

Sehr geehrter Herr (Frau ) Vorsitzende(r):

Wir stellen hiermit den nachfolgenden

B e r i c h t s a n t r a g

  1. Auf der Grundlage des bestehenden Bedarfs- und Entwicklungsplanes(BEP)  ( § 3 Abs. 1 Nr. 1  HBKG wird um einen umfassenden  Bericht gebeten, wie der BEP bisher vom Gemeindevorstand/Magistrat in dem Planungszeitraum vollzogen und umgesetzt worden ist. Die Gemeindebrandinspektion/die Stadtbrandinspektion möge in diese Berichterstattung einbezogen werden.
  2. Es wird insbesondere zu folgenden Punkten um Berichterstattung gebeten:
    1. Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen
    2. Entwicklung der Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen seit 2015, gegliedert nach den Jahren 2015,2016,2017,2018,2019,2020 nach Zu- und Abgängen durch Auswertung der Statistiken
    3. Entwicklung der Jugendfeuerwehren der Gemeinde/Stadt

2.4.     Entwicklung der Einsätze in dem Berichtszeitraum 2015 bis 2020, für jedes einzelne Jahr getrennt,

2.5.     Entwicklung der notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie der technischen Ausrüstung, der Ausstattung und Unterhaltung in dem Berichtszeitraum 2015 bis 2020  und der entsprechenden Bedarfe für die Jahre 2021 bis 2026,insbesondere auch des Zustandes der ortsfesten technischen Anlagen,

2.6.     Entwicklung der abgerechneten Einsätze der Feuerwehr der Gemeinde/Stadt in dem Berichtszeitraum 2015 bis 2020 auf der Basis der den Kostenschuldnern in Rechnung gestellten Kosten ( Aufstellung über Kosten der Einsätze, Kostenbeitreibung, offene Kosten ( Gründe für evtl. Erlasse bzw. Nichtzahlungen),

2.7.     die Situation der Löschwasserversorgung im Gebiet der Gemeinde/Stadt

2.8.     die aktuelle Situation der Notrufmöglichkeiten, Brandmeldeanlagen (BMA) und Funkanlagen,

2.9.     die Umsetzung des Digitalfunks

2.10.   die eingeleiteten  Maßnahmen auf dem Gebiet des Selbstschutzes und der Brandschutzerziehung,

2.11.   die Einhaltung der Hilfsfrist von 10 Minuten nach der Alarmierung

Wir beantragen gemäß § …… der GO  den Berichtsantrag zur im

Haupt- und Finanzausschuss

zu erstatten.

B e g r ü n d u n g :

Brand- und Katastrophenschutz ist kommunale Pflichtaufgabe ( §§ 1- 3 HBG). Die Feuerwehrangehörigen leisten ehrenamtlich Hilfe an 365 Tagen im Jahre. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank, Respekt und Anerkennung. Die Gemeinde/Stadt hat für eine einsatzbereite und funktionsfähige Feuerwehr zu sorgen, die ihre Aufgaben im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe erfüllen kann. Verantwortlich dafür ist der Gemeindevorstand/Magistrat. Dies betont auch stets die Kreisbrandinspektion.

Für die Planung künftiger Haushaltsjahre ist es daher für die Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung unerlässlich, dass der BEP – wie beschlossen – auch vollzogen, fortgeschrieben und die notwendigen Finanzmittel von der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellt werden.

Ohne valide und verlässliche Zahlen der bisherigen Entwicklung, aus denen Schlüsse für die künftige Entwicklung gezogen werden können, geht das nicht.

Weitere/ergänzende  Begründung erfolgt  m ü n d l i c h  (vgl.. dazu: Sommer, Ziff. 8.7.3. Mündlichkeitsprinzip, in:  Walter Bogner, Beratungs- und Beschlussfassungsverfahren in der Gemeindevertretung, 4. Auflage,Wiesbaden 2013, Seite 199f.)

Es wird um Berichterstattung analog der Gliederung in diesem Antrag gebeten.

……………, den ……………………….

Der/die Fraktionsvorsitzende(r)

Fraktion der ….. in der Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung

der Gemeinde / Stadt …………..

_________________________( Name, Vorname)

_____________________________(Straße )

______________________________(Ort)

Herrn/ Frau

Vorsitzende(r) der Gemeindevertretung der Gemeinde _____________________

Vorsitzender(r) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt ________________

P e r s ö n l i c h 

Rathaus

_________________(Straße)

_________________(Ort)

Antrag gemäß § 50 Abs. 2 HGO i.V.m. §  ……. der GO

Zustand der Dorfgemeinschaftshäuser

Sehr geehrter Herr (Frau ) Vorsitzende(r):

……………….

Wir stellen hiermit den nachfolgenden

A n t r a g

  1. Der Gemeindevorstand/Magistrat wird beauftragt der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung über den aktuellen technischen und baulichen Zustand der Dorfgemeinschaftshäuser im Gebiet der Stadt /Gemeinde zu berichten.
  2. Der Gemeindevorstand/Magistrat wird um Berichterstattung insbesondere zu folgenden Punkten gebeten:
    1. Baulicher und technischer Zustand aller Dorfgemeinschaftshäuser,
    2. evtl. technische und bauliche Mängel – u.a. durch Vorlage technischer Prüfberichte-
    3. Investitionsbedarfe  für die Jahre 2021 bis 2026
  3. Der Gemeindevorstand/Magistrat wird weiter um Mitteilung gebeten, welche Kosten  für die bauliche, technische und allgemeine Unterhaltung der Dorfgemeinschaftshäuser in den Jahren 2015 bis 2020 angefallen sind.
  4. Der Gemeindevorstand/Magistrat wird um Mitteilung gebeten, ob das bisherige System der Bewirtschaftung der Dorfgemeinschaftshäuser  auch weiterhin zukunftsfähig und finanziell tragfähig ist ?

Hierbei soll der Gemeindevorstand/Magistrat auch Stellung nehmen zu möglichen anderen Rechtsformen ( Eigenbetrieb, Auslagerung in eine gGmbh oder GmbH).

  1. Der Gemeindevorstand/Magistrat wird weiter um Mitteilung gebeten, wie konkret er sich  die Steigerung der Erträge der Dorfgemeinschaftshäuser in den Jahren 2021 bis 2026 vorstellt und was er dabei gedenkt im rahmen der Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung aktiv zu tun ( bspw. Erhöhung der Einnahmen durch mehr Veranstaltungen Dritter, Erhöhung der Vermietungen, aktives Dorfgemeinschaftshausmanagement durch Werbung gegenüber -auch aussenstehenden- Dritten)

Wir beantragen gemäß § …… der GO  der Gemeindevertretung / der Stadtverordnetenversammlung im

Haupt- und Finanzausschuss

Bau- und Planungsausschuss

In einer gemeinsamen Sitzung zu berichten.

Weiter wird beantragt, den Antrag in den Ortsbeiräten   zu beraten und den Ortsbeiräten eine Frist zur Stellungnahme ab z w e i  Monaten nach Eintragseingang zu setzen und im zuständigen / angerufenen/bestimmten Ausschuss zu setzen.

B e g r ü n d u n g :

Die Dorfgemeinschaftshäuser sind Treffpunkt, Kommunikationsstätten und Mittelunkte des öffentlichen Lebens. Sie wurden in den vergangenen Jahren mit eigenen Mitteln und Drittmitteln geschaffen und unterhalten. Ohne Sie und der Einsatz der Mitarbeiter der Verwaltung und der aktiven Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen  käme das dörfliche Leben zum Erliegen.

Die Dorfgemeinschaftshäuser verursachen aber auch  in Unterhaltung und Betrieb nicht unerhebliche Kosten.

Diese sind einer umfassenden Analyse zu unterziehen und vor dem Hintergrund allfällig steigender Kosten sind Lösungsoptionen für die Sicherung der Dorfgemeinschaftshäuser zu entwickeln und umzusetzen.

Weitere/ergänzende  Begründung erfolgt  m ü n d l i c h  (vgl.. dazu: Sommer, Ziff. 8.7.3. Mündlichkeitsprinzip, in:  Walter Bogner, Beratungs- und Beschlussfassungsverfahren in der Gemeindevertretung, 4. Auflage,Wiesbaden 2013, Seite 199f.)

……………, den ……………………….

Der/die Fraktionsvorsitzende(r)

Fraktion der ….. in der Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung

der Gemeinde / Stadt …………..

_________________________( Name, Vorname)

_____________________________(Straße )

______________________________(Ort)

Herrn/ Frau

Vorsitzende(r) der Gemeindevertretung der Gemeinde _____________________

Vorsitzender(r) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt ________________

P e r s ö n l i c h 

Rathaus

_________________(Straße)

_________________(Ort)

Anfrage gemäß § 50 Abs. 2 HGO i.V.m. § ……. der GO

Finanzen der Gemeinde/Stadt

Sehr geehrter Herr (Frau ) Vorsitzende(r):

Wir  stellen hiermit folgende

A n f r a g e

  1. Wie haben sich die Steuererträge der gemeindlichen/städtischen Steuern in den Jahren 2015- 2020, gegliedert nach Steuerarten und Steuerertrag entwickelt ?
  2. Wie viele Gewerbebetriebe mit welchem Gewerbesteuertragsaufkommen zahlen ihre Gewerbesteuer n i c h t in der Stadt/Gemeinde. In welchen Fällen – anonymisiert – bestehen Gewinnabführungsverträge und gibt es Zerlegungsbescheide des zuständigen Finanzamts?
  3. Gibt es ein „ vorsorgendes Gewerbesteuerertragsmanagement“ in der Gemeinde/Stadt dahingehend, dass mit Gewerbebetrieben, die Gewinnabführungsverträge haben kontinuierlich im Rahmen der Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung Ertragsprognosegespräche geführt werden? Wann wurden Gespräche mit welchen Ergebnissen geführt ?
  4. Wie haben sich die Kreisumlage und die Schulumlage, die die Gemeinde/Stadt an den Main-Kinzig-Kreis zu Zahlen hat seit 2000, gegliedert nach den jeweiligen einzelnen Jahren, entwickelt ? Wie haben sich in diesem Kontext die Personalausgaben des Main-Kinzig-Kreises in den v.g. Jahren – jeweils nach einzelnen Jahren – entwickelt ? Gab es beim Main-Kinzig-Kreis  in den v.g. Jahren signifikante Aufgabenmehrungen der  überörtlichen Aufgaben, die evtl. Personalkostenmehrungen und Personalkostensteigerungen rechtfertigen könnten ? Wie haben sich im Main-Kinzig-Kreis die Besoldungsstellen nach A 16 in den Jahren seit 2020, getrennt für jedes einzelne Jahr – entwickelt?

B e g r ü n d u n g :

Ohne gesunde Finanzen keine gesunde Gemeinde/Stadt.

Im System des  Kommunalen Finanzausgleichs ist der Main-Kinzig-Kreis „Kostgänger“ der Städte und Gemeinden.

Bei der Gewerbeertragssteuer „ raubt“ der Staat durch das aktuelle  Gewerbesteuersystem den Städten und Gemeinden  zu einem Großteil die Gewerbesteuererträge. Durch die „ neue Heimatumlage“ greift das Land Hessen zusätzlich auf Gewerbesteuererträge, die an der Quelle, den Firmenstandorten entstehen, zu, ohne dass am Ort des Gewerbeertrages dieser verbleibt.

Dies führt zu Gewerbesteuerausfällen.

Währen Städte und Gemeinden „ sparen“, refinanzieren sich zudem höhere Kommunalverbände über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.  Durch eine bisweilen  bedenkliche Finanzplanung greift der Main-Kinzig-Kreis über teilweise erhöhte Kreisumlagen auf das  „Bürgergeld in den Städten und Gemeinden“ zu, senkt meist am Ende eines Haushaltsjahres die Kreisumlage wieder. Das ist rechtlich bedenklich.

Die Finanzplanung der Städte und Gemeinde bedarf klarer Planungsparameter. Daher bedarf es eines klaren Überblicks über die finanziellen Entwicklungen der Steuererträge und der Zahlungen an den Main-Kinzig-Kreis.

……………, den ……………………….

Der/die Fraktionsvorsitzende(r)

Fraktion der ….. in der Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung

der Gemeinde / Stadt …………..

_________________________( Name, Vorname)

_____________________________(Straße )

______________________________(Ort)

Herrn/ Frau

Vorsitzende(r) der Gemeindevertretung der Gemeinde _____________________

Vorsitzender(r) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt ________________

P e r s ö n l i c h 

Rathaus

_________________(Straße)

_________________(Ort)

Bericht durch den Gemeindevorstand/ Magistrat gemäß

§ 50 Abs. 3 HGO i.V.m………… § ……. der GO

Interkommunale Zusammenarbeit

Sehr geehrter Herr (Frau ) Vorsitzende(r):

Wir stellen hiermit den nachfolgenden

B e r i c h t s a n t r a g

  1. Mit welchen Städten und Gemeinden und/oder dem Main-Kinzig-Kreis  findet von Seiten der Gemeinde/Stadt eine Interkommunale Zusammenarbeit statt ?

Wir bitten um Berichterstattung nach folgender Gliederung:

  1. Bestehende Abstimmungs- und Kooperationsverträge

(Thema?, Seit wann ? Mit wem ? Wie und in welcher Art und Weise ?

  1. Projekte auf Basis eines Beschlusses des Gemeindevorstands/Magistrats

(Thema?, Seit wann ? Mit wem ? Wie und in welcher Art und Weise ?

  1. Zusammenarbeit auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen ?

(Thema?, Seit wann ? Mit wem ? Wie und in welcher Art und Weise ?

1.4.Zusammenarbeit auf der Grundlage des § 54 HVwVfG?

(Thema?, Seit wann ? Mit wem ? Wie und in welcher Art und Weise 

1.5    .Zusammenarbeit auf der Grundlage eines

         Aufgabenübertragungsvertrages

         mit einem höheren Verwaltungsträger) ?

        (Thema?, Seit wann ? Mit wem ? Wie und in welcher Art und Weise 

1.6. Informeller freier Leistungsaustausch?

      (Thema?, Seit wann ? Mit wem ? Wie und in welcher Art und Weise ?

1.7. Zusammenarbeit nach KGG?

     (Thema?, Seit wann ? Mit wem ? Wie und in welcher Art und Weise ?

1.8. Kommunale Anstalt ?

     (Thema?, Seit wann ? Mit wem ? Wie und in welcher Art und Weise ?

  1. Wo sieht der Gemeindevorstand/Magistrat Möglichkeiten einer Interkommunalen Zusammenarbeit in den Jahren ab 2021 mit welchen rechtlich zulässigen Kooperationsrechtsformen in den Hauptproduktbereichen
    1. Zentrale Verwaltung?
    2. Schule und Kultur?
    3. Soziales und Jugend?
    4. Gesundheit und Sport?
    5. Zentrale Finanzdienstleistungen?
    6. Ordnungsverwaltung?
  1. Wie bewertet der Gemeindevorstand/Magistrat bzgl. der einzelnen Rechtsformen der rechtlich zulässigen Interkommunalen Zusammenarbeit die Problematik der Umsatzsteuerbarkeit nach § 2 b UStG i.V.m. § 13 MwStSystRL?
  2. Welche Förderungsmöglichkeiten ( Land Hessen, BUND, EU) sieht der Gemeindevorstand/Magistrat bei welchen Kooperationsformen in den Hauptproduktbereichen  nach Ziff.2.1. bis 2.6. dieser Anfrage ?

Wir beantragen gemäß § ………. den Berichtsantrag  im

Haupt- und Finanzausschuss

zu beantworten und allen Stadtverordneten/Gemeindevertretern persönlich zuzustellen

B e g r ü n d u n g :

„Interkommunale Zusammenarbeit gilt derzeit als wichtigster Handlungsansatz innerhalb einer erkennbar an Dynamik gewinnenden Reformdiskussion auf Landes- und kommunaler Ebene“

So der Verwaltungswissenschaftler Joachim Hens Hesse in dem Buch „ Kooperation statt Fusion“, Berlin 2006, S. 11.

In Zukunft  werden – insbesondere nach dem Ende der COVID- 19- Pandemie- Städte und Gemeinden m e h r  miteinander kooperieren müssen um die Standards in den v.g. Hauptproduktbereichen halten zu können.

Daher dieser Berichtsantrag, der die Gemeindevertreter/Stadtverordneten in die Lage versetzen soll mögliche Kooperationsfelder in den einzelnen Hauptproduktbereichen festzustellen um entsprechende Entwicklungen (IKZ),u.a. durch die Bereitstellung von Finanzmitteln einzuleiten.

Die Beantwortung des Berichtsantrages dient  „auch“ der Vorbereitung künftiger Fraktionsanträge zu dem Haushaltsberatungen der Folgejahre 2021 ff.

……………, den ……………………….

Der/die Fraktionsvorsitzende(r)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln

Beiträge zum Thema