Arbeitsrecht - welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?

  • 1 Minuten Lesezeit

Eine gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht ist grundsätzlich mit überschaubaren Kosten verbunden, da neben den Anwaltskosten regelmäßig nur Gerichtskosten anfallen. In den seltensten Fällen müssen in arbeitsgerichtlichen Prozessen - anders als zum Beispiel in vielen Bauprozessen - teure Sachverständige gehört werden.

Die bei einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht entstehenden Gerichtskosten liegen abhängig vom Streitwert, der sich im Kündigungsschutzprozess nach der Höhe der 3-fachen Bruttomonatsvergütung des Arbeitnehmers richtet, im Schnitt zwischen etwa 300 und 500 Euro für die erste Instanz. Diese Kosten trägt die Partei, die den Prozess verliert. Vergleichen sich die Parteien jedoch vor einem Urteil oder wird die Klage zurückgenommen, so entfallen die Gerichtskosten ganz. In diesem - häufig vorkommenden - Fall ist das Verfahren also gerichtskostenfrei.

Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie ist ebenfalls streitwertabhängig und beträgt beispielsweise in dem Kündigungsschutzprozess eines Arbeitnehmers mit einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von 2.300 Euro bei Vereinbarung eines Abfindungsvergleichs über eine Abfindungssumme von 10.000 Euro insgesamt rund 1.585 Euro.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, die sich auch auf arbeitsgerichtliche Streitigkeiten erstreckt, werden die Kosten des Rechtsstreites von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Michael Timpf

Fachanwalt für Arbeitsrecht

www.kuendigungsschutz24.com


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Timpf

Beiträge zum Thema