Arbeitsunfall: Die besondere Bedeutung der Feststellung der Unfallfolgen

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Hintergrund: Arbeitsunfall

Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Arbeit einen Unfall, ist die Berufsgenossenschaft für die Folgen dieses Arbeitsunfalls zuständig. Der Arbeitnehmer kann eine Vielzahl von Ansprüchen gegen die Berufsgenossenschaft stellen, wie beispielsweise auf ärztliche Behandlung, medizinische und berufliche Rehabilitation, Verletztengeld und Verletztenrente.

Feststellung der Unfallfolgen

Vielfach nicht bekannt ist die erhebliche Bedeutung der Feststellung der Unfallfolgen durch die Berufsgenossenschaft. Regelmäßig übersendet die Berufsgenossenschaft nach vorläufiger Beendigung der ärztlichen Behandlung dem Arbeitnehmer einen Bescheid, in dem es relativ versteckt heißt: 

„Ihr Arbeitsunfall hat zu nachstehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt, die wir bei Bewertung der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) berücksichtigt haben: ….“

Nachfolgend werden die Unfallfolgen oftmals mit medizinischen Fachwörtern zusammengefasst. Die besondere Bedeutung dieses Textes wird vielfach aber nicht erkannt. 

Die rechtlichen Folgen dieser Feststellung

Nur die hier ausdrücklich festgestellten Unfallfolgen sind später – wenn es beispielsweise um eine Verschlechterung der Unfallfolgen und Erhöhung der Unfallrente geht – Maßstab für die Prüfung, ob ein Zusammenhang mit dem Unfall besteht und die Berufsgenossenschaft eintreten muss. Grundsätzlich muss nämlich der Arbeitnehmer nachweisen, dass eine bestimmte Erkrankung Folge des Unfalls ist. Dieser Nachweis fällt in der Praxis extrem schwer. Wie soll beispielsweise ein 55-jähriger Arbeitnehmer 10 Jahre nach dem Unfall beweisen, dass seine Rückenbeschwerden Folge des Unfalls sind und nicht Folge altersbedingter Verschleißerscheinungen? Ein solcher Nachweis ist geradezu unmöglich, wenn von der Berufsgenossenschaft nicht alle Unfallfolgen medizinisch korrekt im Bescheid aufgenommen wurden.

Empfehlung der sorgfältigen Prüfung im Widerspruchsverfahren

Die Praxis zeigt, dass oft bei den Feststellungen der Unfallfolgen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten bestehen. Um nicht zukünftig Nachteile bei der medizinischen Versorgung oder bei finanziellen Leistungen zu erleiden, sollte unbedingt eine sorgfältige Prüfung erfolgen, was realistisch in vielen Fällen ohne Akteneinsicht gar nicht möglich ist. Im Zweifel sollte daher rechtzeitig innerhalb der einmonatigen Frist Widerspruch eingelegt und eine Überprüfung veranlasst werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Rolke

Beiträge zum Thema