Arzthaftung – da hat man doch eh keine Chance…

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben den Verdacht, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein? Aber wen Sie auch ansprechen, jeder erklärt ihnen: „Lass dass, bei Arzthaftung hast du eh keine Chance“ oder „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“?

Wollen Sie wirklich aufgeben, ohne jede Prüfung?

Sie haben einen Gesundheitsschaden erlitten, mit diesem müssen Sie für den Rest Ihres Lebens klarkommen. Und immer bleibt da das Gefühl, dass vielleicht dem Arzt doch ein vorwerfbarer Fehler unterlaufen ist…

Bis zum Ablauf der Verjährung – regelmäßig am Ende des Jahres 3 Jahre nach dem Eingriff – haben Sie Zeit, sich zu überlegen, ob Sie die Frage eines Behandlungsfehlers nicht wenigstens prüfen lassen wollen. Wenn Sie nichts unternehmen, wird die Behandlung des Arztes als korrekt angesehen und Sie haben keine Gelegenheit mehr, dies nach Ablauf der Verjährung zu ändern!

Zugegeben: Arzthaftung ist eine komplexe und komplizierte Angelegenheit.

Aber: Komplizierte Sachverhalte kann man mit dem richtigen Anwalt sinnvoll aufarbeiten und so die Chance nutzen, das Geschehene besser zu verarbeiten. Wenn man vorher aufgibt, hat man schon verloren! Untersuchen Sie das Behandlungsgeschehen aber, können Sie bei entsprechend kompetenter Begleitung in jedem Fall auch persönlich besser mit dem Gesundheitsschaden abschließen.

Außergerichtliche Wege wie die Einschaltung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) oder das ggf. mögliche Schlichtungsverfahren sind kostenlos. Bei Verdacht eines Behandlungsfehlers ist es für gesetzlich Versicherte sinnvoll, sich an ihre Krankenkasse zu wenden. Dort erhalten Sie einen Fragebogen, schildern den Vorfall und durch einen Gutachter des MDK erhalten Sie ein medizinisches Gutachten. Auch wenn dies einige Zeit in Anspruch nimmt, es lohnt sich.

Hinterher haben Sie die Möglichkeit, die Chancen und Risiken für die Durchsetzung eines Anspruchs aus dem Behandlungsgeschehens abschätzen zu können. Wenn Sie diesen Weg nicht versuchen, verlieren Sie eine Chance, mit dem Gesundheitsschaden auch psychisch besser klarzukommen. Selbst wenn ein solches Gutachten nicht positiv ausfällt, gibt es weitere Möglichkeiten. Gutachten sind nicht unumstößlich, sie sollten daher unbedingt von einem Fachanwalt für Medizinrecht überprüft werden.

Schon vor der Einschaltung des MDK kann eine solche fachanwaltliche Begleitung sehr sinnvoll sein: Die Behandlungsunterlagen werden besorgt, der Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam erarbeitet, die Fragestellungen formuliert. Diese Arbeit ist weitaus einfacher und präziser mit einem Fachanwalt für Medizinrecht an Ihrer Seite.

Gerades deshalb gilt beim Verdacht eines Behandlungsfehlers: Seien Sie es sich wert, das Behandlungsgeschehen und den Gesundheitsschaden prüfen zu lassen, um einen Abschluss zu finden.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Adelheid D. Kieper

Beiträge zum Thema