Attentat auf Führerschein: Behörde will Fahrerlaubnis entziehen!

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Nach nunmehr knapp 5 Jahren „neues Punktesystem“ häufen sich die Einschläge von Schreiben der zuständigen Behörden an diejenigen, welche die Punktegrenze von 8 Punkten erreicht haben – verbunden mit der höflichen Mitteilung, den Verzicht auf den Gebrauch des Führerscheins quasi ab „übermorgen“ für 6 Monate zu erklären und sich bitteschön schon mal mit der MPU zu beschäftigen.

Hiergegen vorzugehen, ist für die Betroffenen nicht leichter geworden und macht es deswegen unumgänglich, sich spätestens ab dem Erhalt eines vorherigen Ermahnungsschreibens gegen jeden Vorwurf der Begehung einer OWI aktiv und juristisch zu wehren. Nur so kommt man der Meldung von Flensburg an die Führerscheinbehörde, dass 8 oder mehr Punkte erreicht wurden, zuvor. Ein Unterlassen ist „tödlich“. 

Sind die 8 Punkte mal erreicht, sieht’s düster aus! 

Hier hilft meistens nur noch ein entschiedenes Vorgehen gegen die behördliche Nichteinhaltung der Stufenvorgaben des StVG, ansonsten gibt’s reichlich wenig Angriffsfläche.

Aufgrund des Umstandes, dass ein Widerspruch gegen die Entziehung keine aufschiebende Wirkung hat – der „Lappen“ also weg ist –, muss der direkte Weg zum Sachbearbeiter der Behörde gewählt werden.

Die kanzleiinterne Statistik kommt zu dem Ergebnis, dass in 3 von 10 Fällen ein Vorgehen gegen den Entzug aufgrund von Formfehlern erfolgreich war.

Da hierdurch ersichtlich wird, wie schwierig es ist, gegen den Entzug nach Erreichen der 8-Punkte-Grenze vorzugehen, sollte gegen jeden punktebegründenden OWI- Vorwurf vorgegangen werden, zumal de facto bis zu 50 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sind.

Wer sich hier die Wahrnehmung seiner Rechte „erspart“, spart an der falschen Stelle!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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