Auch eine Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co. KG über die Kanzlei Medius erhalten?

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke Internetrecht-Rostock.de

Mir wurde eine Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co. KG über die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf des Angebots von Kosmetikartikeln mit unzulässigen Inhaltsstoffen. 


Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

Konkret wird in dem Abmahnschreiben ausgeführt:

„Gegenstand dieser Abmahnung ist Ihr unlauteres Verhalten durch den Verkauf von Kosmetikartikeln, welche gesundheitsschädliche und daher verbotene Inhaltsstoffe enthalten.“

Unter Verweis auf ein konkretes Angebot auf dem Online-Markplatz Amazon und einen durchgeführten Testkauf wird sodann ausgeführt:

„Der von Ihnen mit diesem streitgegenständlichen Angebot verkaufte Kosmetik- bzw. Parfumartikel beinhaltet den in der EU verbotenen Stoff Lilial, auch bekannt als Butylphenyl Methylpropional oder chemisch 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyde (CAS-Nr. 80-54-6).

Das streitgegenständliche Produkt wurde gutachterlich überprüft, das entsprechende Gutachten übersenden wir nebst Rechnung anbei.“

Am Ende des Schreibens findet sich noch der folgende Hinweis:

„Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass unsere Mandantin sich die Hinzuziehung der Wettbewerbszentrale zwecks erweiterter Auskunft, Rückruf und Gewinnabschöpfung (§ 10 UWG) vorbehält.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafenregelung zugunsten der Stiftung Deutsche Krebshilfe abgeben,
  • Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 25.000 Euro (1.375,88 Euro) erstatten und
  • Kosten eines Sachverständigengutachtens erstatten.

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs unlauteren Verhaltens durch den Verkauf von Kosmetikartikeln mit gesundheitsschädlichen und daher verbotenen Inhaltsstoffen sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

In dem mir vorliegenden Fall geht es wie bei einem früheren vergleichbaren Fall um ein Produkt einer bekannten Marke. Der problematische Inhaltsstoff „Butylphenyl Methylpropional“ ist in beiden mir vorliegenden Fällen als Inhaltsstoff auf der Produktverpackung angegeben. Sofern Sie Kosmetikprodukte anbieten, die Sie bereits vor längerer Zeit erworben hatten, sollten Sie diese anhand der Angaben auf der Produktverpackung daher unbedingt darauf überprüfen, ob die Produkte den problematischen Inhaltsstoff „Butylphenyl Methylpropional“ enthalten.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co. KG über die Kanzlei Medius erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

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