Auch eine Abmahnung von Daniel Höppler dip-worx-shop über die Kanzlei Jan B. Heidicker erhalten?

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung von Herrn Daniel Höppler, handelnd unter dip-worx-shop, über die Kanzlei Jan B. Heidicker zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:


In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner Produkte aus dem Bereich Photovoltaik / Solar und damit im Zusammenhang stehendes Zubehör verkauft. In diesem Zusammenhang wird auf den eBay-Auftritt des Abmahners verwiesen.


Im Weiteren wird unter Bezugnahme auf die Regelungen in § 12 Abs. 3 UStG und ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten folgendes ausgeführt:


„Es konnte insofern festgestellt werden, dass Sie den vorgenannten Artikel ohne den Ansatz von Umsatzsteuer verkaufen. Sie bieten dieses Produkt ausdrücklich zum 0 % Steuersatz an.


(…)


Hieraus folgt, dass Sie das vorgenannte Produkt tatsächlich zu einem 0 % Steuersatz anbieten, ohne dass durch Sie an einer irgendwie gearteten Stelle eine diesbezüglich erforderliche Überprüfung erfolgt, ob der potentielle Käufer tatsächlich die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt.


Dies bedeutet, wie im Übrigen auch im Rahmen eines Testkaufes festgestellt wurde, dass durch Sie an keiner Stelle eine diesbezüglich erforderliche Überprüfung erfolgt. (…) Sie stellen daher an keiner Stelle verbindlich sicher, dass derjenige, der die von Ihnen angebotenen Produkte erwirbt, tatsächlich die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt. Vielmehr soll der Kunde dies durch seinen Kauf bestätigen. Hingegen sind Sie jedoch als gewerblicher Anbieter dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der von Ihnen erfolgte Verkauf unter die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG fällt.“


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Abgemahnte soll


  • das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten sofort unterlassen,
  • zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben,
  • seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach schriftlich anerkennen,
  • Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 38.000,00 Euro ersetzen (1.751,80 Euro) und
  • durch Vorlage eines verbindlichen Verzeichnisses folgende Umstände mitteilen: Anzahl der in den Verkehr gebrachten Produkte ohne Überprüfung der Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG und getätigte Umsätze sowie Reingewinn mit den hier streitgegenständlichen Produkten

Meine Einschätzung: 


Die Regelungen des § 12 Abs. 3 UStG und deren Umsetzung bei dem Verkauf von Photovoltaik-Produkten über das Internet Waren in den vergangenen Monaten wiederholt Gegenstand von Auseinandersetzungen. In den entsprechenden Fällen ging es bislang allerdings um die Bewerbung der Produkte und nicht um die Überprüfung, ob der Käufer entsprechende Produkte die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt.


In dem mir vorliegenden Fall wirft die Abmahnung nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von Herrn Daniel Höppler, handelnd unter dip-worx-shop, über die Kanzlei Jan B. Heidicker erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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