Auflösung DWS FlexPension II Garantiefonds in der Lebensversicherung

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Besitzer von Fondspolicen mit Anlage in DWS FlexPension II werden aufgefordert, einer Umschichtung in andere Fonds zum 12.11.2019 zuzustimmen – Was sind die Hintergründe und was sollte der Versicherungsnehmer beachten?

Die deutschen Lebensversicherer WWK, AachenMünchener, HDI oder Basler Lebensversicherung haben für ihre Fondspolicen auf das Garantiefondskonzept DWS FlexPension II vertraut. Wie die DWS Gruppe (bis 2004 in Besitz der Deutschen Bank AG) nun mitteilte, werden die FlexPension Teilfonds 2026 bis 2034 vorzeitig liquidiert. Versicherungsnehmer, deren Rentenversicherung bislang auf den FlexPension Garantiefonds aufbaute, werden nun von ihrem Versicherer aufgefordert, ihre Anteile bis zum 12.11.2019 umzuschichten.

Aus diesen Gründen werden die Fonds vorzeitig liquidiert:

DWS selbst begründet die Maßnahme so:

„Jedoch haben immer weiter sinkende Anleiherenditen den positiven Effekt der Kostensenkungen aufgezehrt. Die künftigen Renditechancen beschränken sich daher auf das Erreichen des Garantiewertes. Im Sinne aller Anleger hat die DWS deshalb die Liquidation aller DWS-FlexPension-Teilfonds beschlossen.“

Und tatsächlich ist die Ursache in sinkenden Anleiherenditen zu sehen. Denn die Performance der Teilfonds war zuletzt alles andere als schlecht. Innerhalb des letzten Jahres haben die Fonds fast um 10 % an Gewinnen zugelegt.

Allerdings wurde jetzt das Garantiewertkonzept der Fonds zur Hürde. Denn um die erzielten Gewinne bis Laufzeitende des jeweiligen Teilfonds garantieren zu können, investiert DWS Teile der Gelder in festverzinsliche Anleihen. Nachdem neu angekaufte Anleihen im allgemeinen Niedrigzinsumfeld nur noch geringe Zinsen versprechen, muss DWS gleichwohl höhere Beträge für die festverzinsliche Investitionen verwenden (Cash-Lock). Dieses Geld steht nicht für Investitionen in Aktien zur Verfügung. Bei den DWS FlexPension II Teilfonds 2026 – 2034 ist aktuell kein Aktienanteil mehr vorhanden. Aus diesem Grund hat DWS beschlossen, die Teilfonds vorzeitig zu liquidieren.

Was passiert mit den DWS FlexPension II Fondsanteilen?

DWS hebt die Teilfonds alle auf den aktuell vorhandenen Garantiewert. Die Teilfonds werden zum 12.11.2019 zum jeweiligen Anteilswert, mindestens jedoch zum Garantiewert ausgezahlt. Dadurch entstehen für den Versicherungsnehmer keine Nachteile. Jedoch wird der Anteilswert nicht an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, sondern bedingungsgemäß in eine andere Anlage investiert. Diese kann der Versicherungsnehmer aus dem Katalog seines Versicherers selbst wählen. Tut er dies nicht, bestimmt der Versicherer, in welche neuen Fonds das Guthaben investiert wird.

Sollte die Versicherung nun gekündigt werden?

Einige Versicherungsfachleute empfehlen, aufgrund höherer Kosten nach der Umschichtung und Verlust der Garantie, die Versicherung zu kündigen. Der Rückkaufswert solle dann anderweitig angelegt werden. Doch ist dies auch sinnvoll?

In der Tat lag die Kostenbelastung bei den DWS FlexPension II Fonds mit zuletzt 0,1 % p.a. äußerst günstig. Andere angebotene Fonds dürften hier eine deutlich teurere Kostenstruktur aufweisen. Derzeit ist auch nicht bekannt, dass Versicherer andere Garantiewert-Konzepte im Angebot haben. Wie sich bei den FlexPension II gezeigt hat, standen die Garantie der Wertentwicklung jedoch zuletzt im Wege. Die Umschichtung in risikoarme Finanzprodukte dürfte daher kein wesentlicher Nachteil im Vergleich zum Garantiewertkonzept sein.

Aber auch wenn die Kosten nach der Umschichtung deutlich steigen sollte, ist dies in vielen Fällen immer noch der bessere Weg, als die Versicherung zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen. Gerade bei Verträgen, die bereits viele Jahre gelaufen sind und in absehbarer Zeit ablaufen, ist von der Kündigung abzuraten. Denn: Die höchste Kostenbelastung haben Versicherungsverträge in den ersten Vertragsjahren. Hier werden Abschlusskosten, Maklerprovisionen u. a. auf die Beitragszahlungen angerechnet. Wenn diese Phase aber überstanden ist, ist die Fortführung mit höheren Kosten für die Fondsanlage in der Regel günstiger als einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Schließlich müssten für den neuen Vertrag zunächst wieder höhere Anfangskosten gezahlt werden.

Zudem erhält der Versicherungsnehmer als Rückkaufswert bei Kündigung üblicherweise lediglich den aktuellen Fondswert – also das Guthaben des DWS FlexPension II Fonds – ausgezahlt. Überschussbeteiligungen u. ä. werden vom Versicherer einbehalten.

Welche Möglichkeiten können Sie stattdessen nutzen?

Ist der Ablaufzeitpunkt abzusehen, ist es allemal sinnvoller, den Vertrag bis zum Ende zu erfüllen. Wegen Schlussüberschussbeteiligung und ggfs. Garantiewerte bedeutet die Ablaufleistung ein deutliches Plus im Vergleich zur Kündigung. In vielen Fällen bleiben auch Garantien erhalten, wenn der Versicherungsvertrag beitragsfrei bis zum Ende durchgeführt wird. Informationen hierzu können beim Versicherer erfragt werden.

Nur wenn der Ablaufzeitpunkt noch weit in der Zukunft liegt und an einer Fortführung kein Interesse besteht, sollte der Vertrag liquidiert werden. Die Beitragsfreistellung erscheint dann wenig sinnvoll, da der Vertrag auch beitragsfrei weiterhin Kosten frisst. Somit schmälert sich das Fondsguthaben kontinuierlich – der Auszahlungsbetrag wird immer geringer.

Widerruf statt Kündigung prüfen lassen

Bei Altverträgen (Abschluss der Versicherung vor 2008) sollte immer geprüft werden, ob ein Widerruf noch möglich ist. Noch heute kann der Widerruf erklärt werden, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde oder Verbraucherinformationen nicht erhalten hat. In diesem Fall besteht Anspruch auf eine Rückabwicklung des Vertrages, der Versicherer muss neben den Beiträgen (ohne Kostenabzüge) auch Fondsgewinne herausgeben.

Als auf Rückabwicklungen spezialisierte Kanzlei können wir Ihnen kostenfrei eine Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten geben. Für eine Prüfung sollten die Unterlagen zum Vertragsschluss (insb. Versicherungsschein + Begleitschreiben; ggfs. Versicherungsantrag) eingereicht werden.

Foto(s): unsplash


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