Ausländische KMU erhalten Zugang zu Vergünstigungen

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Bisher sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit ausländischer Beteiligung von staatlichen Förderprogrammen und gesetzlichen Erleichterungen praktisch ausgeschlossen. Unternehmen, die von Förderprogrammen profitieren wollen, dürfen bis zu maximal 49 % in ausländischer Hand sein – ein K.-o.-Kriterium für Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen. Dies soll nun anders werden. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet (http://kommersant.ru/doc/3156930), der diese Ungleichbehandlung beendet. Ziel ist, mehr ausländische KMU nach Russland zu locken. Nach dem Gesetzesentwurf sollen zukünftig auch KMU mit mehr als 49 % ausländischer Beteiligung staatliche Vergünstigungen erhalten. Der Entwurf wird in Kürze auf der Internetseite www.regulation.gov.ru zur öffentlichen Diskussion gestellt werden.

Als Kleinunternehmen gelten in Russland nach der Verordnung der russischen Regierung Nr. 264 vom 4. April 2016 Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und einem Umsatz von bis zu RUB 800 Mio. (ca. EUR 12,3 Mio.). Unternehmen mit 101 bis 250 Angestellten und einem Umsatz von bis zu RUB 2 Milliarden (ca. EUR 31 Mio.) gelten als mittelständische Unternehmen.

Nach Angaben des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung sind in Russland rund 15.500 GmbHs mit einer ausländischen Beteiligung von 49 % bis zu 75 % registriert. Die Anzahl von GmbHs mit einer ausländischen Beteiligung von mehr als 75 % beträgt knapp 74.000. Um im KMU-Register eingetragen zu werden und staatliche Vergünstigungen zu erhalten, haben auch ausländische Unternehmen den russischen KMU Kriterien zu entsprechen. Das heißt, dass die Muttergesellschaft der russischen Tochtergesellschaft ihrerseits nicht mehr als 100 Mitarbeiter haben darf, um als Kleinunternehmen zu gelten bzw. bis zu 250 um als mittelständisches Unternehmen zu gelten. Falls der Gesetzentwurf von der Staatsduma gebilligt wird, können KMU mit ausländischer Beteiligung u. a. staatliche Unterstützung im Rahmen des Staatsprogramms „Wirtschaftliche Entwicklung und innovative Wirtschaft“ – deren Finanzierung von RUB 7 Milliarden im Jahre 2017 beträgt – in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können sie durch die Aktiengesellschaft „Föderale Körperschaft für die KMU-Förderung“, eine für die Koordinierung und Unterstützungsmaßnahmen für KMU zuständige Behörde, günstige Kredite, Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen, steuerliche Vergünstigungen etc. erhalten



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