Autecta Immobilien GmbH verliert vor LG Köln

  • 1 Minuten Lesezeit

LG Köln: Die Werbung mit einer mündelsicheren Rendite von 10 % ist wettbewerbswidrig!

Die Autecta Immobilien GmbH ist vielen Konkurrenten bekannt. In der Vergangenheit hat die Autecta GmbH viele Konkurrenten abgemahnt, weil diese in Google AdWords nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hatten, dass sie lediglich Kredite vermitteln, selbst aber nicht gewähren. Den AdWords war nicht zu entnehmen, dass nicht das Unternehmen die Darlehen anbot, sondern lediglich vermittelte. Die Autecta GmbH mahnte diese Unternehmen ab und forderte sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Die Autecta GmbH beantragte erfolgreich einstweilige Verfügungen, wenn die Unternehmen die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht nachgekommen waren. Die Gerichte sahen in den AdWords einen Wettbewerbsverstoß.

Ein Unternehmen, das die Autecta GmbH abgemahnt hatte, gab keine Unterlassungserklärung ab. Es ließ stattdessen anwaltlich prüfen, ob die Werbung der Autecta GmbH selbst wettbewerbsgemäß ist. Die Autecta GmbH machte unter anderem mit „mündelsicheren Kapitalanlagen mit einer Rendite ab 10 % p.a." Werbung. Die Autecta GmbH wurde wegen dieser Werbung abgemahnt, da wettbewerbswidrig ist. Die Autecta GmbH war zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht bereit.

Das Landgericht Köln hat nun geurteilt, dass die Autecta GmbH die Werbung mit der Renditezusage zu unterlassen hat. Denn es handele sich um eine irreführende Werbung. Eine mündelsichere „ab 10 % Rendite p.a." sei zurzeit nicht möglich. Die von der Autecta GmbH angebotenen Beteiligungen an Immobilien bzw. stillen Gesellschaften, wobei der Gewinn durch Mieteinnahmen oder Abverkauf der Immobilien erzielt werden soll, biete nicht die versprochene Rendite. Ein solches Beteiligungssystem sei per se nicht „sicher", sondern gerade abhängig von der Vermietbarkeit/Verkäuflichkeit der Objekte und der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der Mieter.

(LG Köln, Urteil vom 14.09.2010 - Az. 33 O 46/10)

siehe auch: www.rechtsanwalt-koeln.eu/artikel_328.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tim Christian Berger

Beiträge zum Thema