Hogan Lovell und Uexküll mahnen namens Tiffany ab

  • 1 Minuten Lesezeit

Uns liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Hogan Lovell vor.

In den letzten Monaten haben eine Reihe von Schmuckhändler Abmahnungen von den Kanzleien Uexküll & Stolberg und Hogan Lovell erhalten. 

Die Händler werden wegen angeblichen Nachahmungen der Tiffany-Kollektion „Tiffany HardWear“ abgemahnt. Die Anwälte erklären, dass es sich bei dieser Kollektion um eine der erfolgreichsten und bekanntesten Schmuckkollektionen des Unternehmens handele. Die einzigartige Gestaltung mit U-förmigen Kettengliedern, die durch Einhaken miteinander verbunden sind, mache diese Kollektion für Durchschnittverbraucher direkt erkennbar.

Die Anwälte argumentieren, dass der angebotene Schmuck dem Original "Tiffany HardWear" in einem hohen Grad ähnele oder sogar identisch sei. Da dieser Schmuck aufgrund seiner besonderen Gestaltung und Bekanntheit unmittelbar mit Tiffany assoziiert werde, sei der von den abgemahnten Händlern angebotene Schmuck als wettbewerbswidrige Nachahmung gemäß § 4 UWG zu werten. 

Tiffany stehe ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz zu. Die Kanzleien weisen darauf hin, dass der Streitwert in vergleichbaren Fällen nicht unter 200.000 € lag und die außergerichtlichen Anwaltskosten bei mindestens 2.900 € liegen.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung und Schadensersatz fordern die Anwälte eine Erstattung der für Tiffany entstandenen Anwaltskosten.

Es ist davon auszugehen, dass die Anwälte von Tiffany immer den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim LG Hamburg beantragen, wenn der abgemahnte Händler nicht fristgerecht antwortet. Die Kanzleien haben Tiffany vor Gericht immer wieder erfolgreich vertreten.

Wir empfehlen:

- Die Abmahnung anwaltlich prüfen zu lassen.

- Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben. 

- Die gesetzte Frist unbedingt beachten.

Mit unserer Erfahrung bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Sie können sich gerne an Rechtsanwalt Tim Berger unter berger@renner-morbach.de oder +49 221 27 22 55 65 wenden.

Mehr Informationen zu Tiffany Abmahnungen hier.

Foto(s): microsoft

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tim Christian Berger

Beiträge zum Thema