Autokredit-Widerruf: OLG Frankfurt rät Opel Bank zu Vergleich

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Autokredit-Widerruf: OLG Frankfurt rät Opel Bank zu Vergleich

Der Widerruf von Autofinanzierungen ist in aller Munde. Hat der Käufer eines Autos als Verbraucher gehandelt und den Kaufpreis mit einem vom Händler vermittelten Kredit finanziert, steht ihm grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Die Frist endet aber nach dem Willen des Gesetzgebers doch bereits nach Wochen, wenn der Kreditvertrag eine lange Liste von Pflichtangaben nur falsch oder unvollständig enthält (z. B. Effektivzins, die für die Bank zuständige Aufsichtsbehörde und weitere). Dann kann der Darlehensnehmer auch Jahre nach dem Vertragsschluss noch widerrufen. Er erhält den Tilgungsanteil seiner Raten zurück, gibt den Wagen ab, die Restschuld gilt als getilgt. Nach Ansicht einiger Gerichte muss er sich nicht einmal einen Abzug für die Nutzung des Wagens gefallen lassen. Realistischer ist allerdings, dass die Bank einen Abzug verlangen kann.

Darlehensverträge der Opel Bank fehlerhaft

Auch die Opel Bank hat Fehler gemacht. Rechtsanwalt Dr. Schweers erhob daher für seinen Mandanten Klage vor dem Landgericht Darmstadt. In dessen Gerichtsbezirk ist der Sitz der Opel Bank. Das Landgericht Darmstadt wies die Klage noch als unbegründet ab. Rechtsanwalt Dr. Schweers ließ sich nicht beirren und legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies sodann darauf hin, dass die Angaben der Opel Bank zur Höhe des Verzugszinses diskussionswürdig seien und riet zum Vergleich, der auch geschlossen wurde. Der Vergleich beinhaltete eine ordentliche Einmalzahlung an den Mandanten. Den Wagen konnte er behalten. So hatte das Verfahren für den Mandanten ein erfreuliches Ergebnis, zumal die Rechtsschutzversicherung seinen Kostenanteil komplett übernahm.

Klagen nur mit erfahrenem Verbraucherschützer

Erfolgreiche Widerrufsklagen erfordern eine große praktische Erfahrung, damit die Chancen vernünftig eingeschätzt werden können, zumal seitens der Banken gerne der Eindruck erweckt wird, die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sei durchweg „bankenfreundlich“. Das ist nicht der Fall. Die Gerichte schauen sich jeden Vertrag genau an, so auch das Oberlandesgericht Frankfurt.

Der Fall ist auch insoweit interessant, als das OLG Frankfurt im Berufungsverfahren für viele Banken zuständig ist. Frankfurt ist ein Bankenstandort. Die Auffassung des OLG Frankfurt hat also Bedeutung über die Opel Bank hinaus.

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Foto(s): Stefan Schweers

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