Autokredit-Widerruf und Mercedes-Bank

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Zum Thema Autokredit-Widerruf hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) entschieden, dass das Widerrufen bei der Mercedes-Bank weiterhin möglich ist. Dabei handelt es sich in der Regel um den Widerruf von Verträgen, die zu Autofinanzierungen abgeschlossen wurden. In seinem richtungsweisenden Urteil vom 13. November 2019 hat das OLG entschieden, dass der Widerruf solcher Kreditverträge auch noch Jahre nach Vertragsabschluss wirksam erfolgt ist (Az.: 4 U 7/19).

Was war geschehen?

Der Kläger hatte im November 2016 einen Darlehensvertrag mit der Mercedes-Bank abgeschlossen, um einen Fahrzeugkauf zu finanzieren. In dem Vertrag war vereinbart, dass die Bank bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann.

Die Klausel wurde im Vertrag folgendermaßen formuliert:

„Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrags. Ist die so ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung höher als die Summe der noch ausstehenden Zinsen, wird diese Summe als Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.“

Wie entschied das OLG Brandenburg zum Thema Autokredit-Widerruf?

Das OLG Brandenburg entschied, dass die 14-tätige Widerrufsfrist wegen des Fehlens wesentlicher Pflichtangaben nicht in Gang gesetzt worden und der Widerruf immer noch möglich gewesen war.

Außerdem kritisierte das Gericht, dass der Darlehensvertrag keine zutreffende Berechnungsmethode enthält, die den Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung näher definieren könnte. Die Berechnungsmethode muss jedoch immer angegeben werden, wenn die Bank ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung gelten machen möchte.

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt: „Die im Vertrag definierte Berechnung genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Die Angabe zur Vorfälligkeitsentscheidung kann die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllen, da sie weder die Berechnungsmethode einer vertraglich vereinbarten noch die der gesetzlich bestimmten Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wiedergibt. So weiß der Verbraucher im Ergebnis nicht, wie die Berechnung vorgenommen wird.“

Insoweit ist die Klausel fehlerhaft und berechtigte den Kläger zu einem Widerruf, der auch fristgemäß erfolgt. Als Folge dieses Umstands muss die Mercedes-Bank die bereits geleisteten Raten an den Kläger zurückzahlen.

Verbundene Geschäfte

Rechtsanwalt Kluck führt weiter aus: „Bei Autofinanzierungen handelt es sich um verbundene Geschäfte. Im Erfolgsfall wird daher nicht nur der Kreditvertrag hinfällig, sondern auch der Kaufvertrag über den Autokauf muss rückabgewickelt werden.“

Der Käufer muss in diesen Fällen das Auto zurückgeben und erhält im Gegenzug die Raten inklusive der gemachten Anzahlungen zurück. Ob der Käufer bei bereits erfolgter Nutzung des Autos Nutzungsentschädigungen zahlen muss, ist separat zu entscheiden.

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