Anzeige wegen Automat geknackt oder gesprengt – schwerer Diebstahl?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zahl der Automatensprengungen in Deutschland ist in den letzten zehn Jahren gestiegen. Hierzu werden Zigaretten-, Fahrkarten-, Parkschein-, Bank-, Getränke-, oder Tankautomaten mithilfe verschiedenster Mittel, zB. Pyrotechnik oder Luft-Propangas-Gemische, die in den Automaten geleitet und dann entzündet werden, aufgesprengt, um an das im Automaten befindliche Bargeld zu gelangen. Abgesehen davon, dass die Täter nur etwa in der Hälfte der Fälle tatsächlich an Bargeld gelangen, ist diese Methode des Diebstahls sehr gefährlich (immer wieder verletzen Täter sich und andere schwer, mitunter tödlich) und wird hart bestraft.

 

Welche Automaten sind häufig von Angriffen betroffen?

  • Zigarettenautomaten
  • Fahrtkartenautomaten
  • Bahn-Automaten
  • Bankautomaten
  • Parkscheinautomaten
  • Getränkeautomaten
  • Tankautomaten


Was kann mir vorgeworfen werden, wenn ich einen Automaten knacke?

Je nachdem, wie der Täter vorgeht, können unterschiedliche Tatvorwürfe entstehen:

In jedem Fall, egal ob der Automat gesprengt oder aufgebrochen wird, entsteht ein hoher Sachschaden. Mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB muss also gerechnet werden.

Ist der Automat durch Sprengung geknackt worden, kann zudem § 308 StGB (Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion) zum Tragen kommen. Wenn dabei womöglich Menschen zu Schaden gekommen sind, können noch weiter Anklagepunkte wie Körperverletzung hinzukommen.

 

Automaten knacken - Schwerer Diebstahl?

Wenn irgendetwas aus dem Automaten entwendet wird – seien es sämtliche Zigaretten aus einem Zigarettenautomaten oder große Mengen Bargeldes aus einem Bankautomaten – handelt es sich in jedem Falle um schweren Diebstahl gemäß § 243 StGB, da unter hohem Aufwand etwas aus einem geschlossenen Behältnis gestohlen wurde. Falls entschieden wird, dass mehrere oder alle Vorwürfe in Tateinheit beurteilt werden, können daraus hohe Freiheitsstrafen entstehen.

 

Welche Strafen drohen fürs Automatenknacken?

Sachbeschädigung zieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren nach sich, abhängig von der Schadenshöhe. Automaten sind allerdings teuer, und nicht selten werden nahegelegene Gebäude oder Anlagen mitbeschädigt.

Auf schweren Diebstahl stehen Freiheitsstrafen von mindestens 3 Monaten bis zu 10 Jahren. Dabei kommt es natürlich darauf an, ob der Täter vorbestraft ist, ob er allein oder in einer Gruppe, womöglich gewerbsmäßig in einer Bandenstruktur gehandelt hat, u.v.m. Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft. Bei unbescholtenen Ersttätern werden Haftstrafen nicht selten zur Bewährung ausgesetzt.

Allerdings werden im Laufe des Ermittlungsverfahrens üblicherweise von den Tatverdächtigen DNS-Proben genommen, um diese mit Spuren am Tatort zu vergleichen. Solche DNS-Proben sorgen nicht nur dafür, dass frühere Taten nachträglich auffliegen, sondern auch, dass die Polizei bei künftigen Wiederholungstaten gleich weiß, wen sie sucht.

 

Eine gute Verteidigung ist unbedingt notwendig.

Die einzige Möglichkeit, im Falle eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie die Strafe gering zu halten, besteht darin, jede Aussage zu verweigern und schnellstmöglich einen guten Fachanwalt hinzu zu ziehen. Ein Anwalt beantragt Einsicht in die Ermittlungsakte, und stellt fest, was die Polizei gegen Sie in der Hand hat. Darauf aufbauend kann er eine Verteidigungsstrategie für Sie erarbeiten.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrechtsfälle wie diesen spezialisiert und arbeiten bundesweit. Wenn Sie von der Polizei benachrichtigt worden sind, dass gegen Sie eine Ermittlung läuft, können Sie per Mail, WhatsApp oder Telefon zu uns Kontakt aufnehmen und im Rahmen einer Erstberatung eine schnelle, unverbindliche Einschätzung Ihrer Lage erhalten.

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