Automatisierte Datenbearbeitung: Trotz Erteilung der Restschuldbefreiung Eintrag bei Auskunftei

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Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung: ING-DiBa widerruft Negativeintrag nach außergerichtlichem Schreiben – AdvoAdvice hilft bei ungerechtfertigtem Eintrag bei der Schufa Holding AG

Im Jahr 2012 schien es endlich geschafft, dachte die Mandantin aus Schleswig-Holstein: Die Restschuldbefreiung wurde erteilt, die Gläubiger konnten der betroffenen Frau nach einer Privatinsolvenz nichts mehr anhaben. Das Bundesdatenschutzgesetzt sieht vor, dass nachdem eine Forderung durch Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr durchsetzbar ist, diese im Schufa-Datenbestand stehen bleibt. Diese Forderung wird aber im Datenbestand der Schufa als erledigt vermerkt. Nach den gesetzlichen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz wird eine Forderung mit Ablauf des Jahres der Erledigung, weitere drei Jahre bis zum Jahresende des dritten Jahres gespeichert. Das nächste große Ziel für die betroffene Mandantin war somit das Jahresende 2015.

Aber nach diesem Datum musste die 42-jährige Frau jedoch feststellen, dass die Schufa-Auskunft immer noch einen negativen Eintrag auswies. Dies lag schlicht daran, dass die ING-DiBa am 31.12.2015 die bereits durch die Restschuldbefreiung erledigte Forderung erneut als „offen“ in den Datenbestand der Schuf-Holding AG eintrug. Die Konsequenzen waren sofort zu spüren, da mehrere Vertragspartner einen Vertragsabschluss aufgrund des Negativeintrages ablehnten

Im Februar wandte sich die hilfesuchende Frau mit ihrem Negativeintrag an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin. Nachdem sich die Frau aus Schleswig-Holstein jahrelang durch die Privatinsolvenz gekämpft und seit über 10 Jahren eine „saubere Weste“ hatte, holte sie die Vergangenheit Anfang diesen Jahres spürbar wieder ein.

Spurensuche – Prüfung – Kontaktaufnahme – außergerichtliche Lösung mit Widerruf

Die betroffene Mandantin beauftragte die Experten für Schufa Recht zur Lösung des Problems im Datenbestand durch die Restschuldbefreiung. Die ING-DiBa wurde anwaltlich durch Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann dazu aufgefordert, den Negativeintrag zu widerrufen. Nach der Prüfung des Sachverhaltes durch die ING-DiBa wurde der Negativeintrag bei der Schufa Holding AG widerrufen.

Der zuständige Rechtsanwalt und Schufa-Experte Dr. Sven Tintemann kommentiert den schnellen Erfolg wie folgt: „Aufgrund einer offenbar automatisierten Datenverarbeitung kommt es bei Partnern der Schufa Holding AG immer wieder dazu, dass wichtige Ereignisse übersehen oder nicht richtig gespeichert werden. Dies kann verheerende Auswirkungen für die Betroffenen und ihr Umfeld haben. Es ist daher generell ratsam, wenn ein negativer Schufa Eintrag, also einen Vermerk über ein sog. Abwicklungskonto oder eine Kündigung eines Kredites, einer Kontoverbindung oder eines Mobilfunkvertrages, in der eigenen Datenauskunft zu finden und vermerkt ist, diesen umgehend von einem Experten überprüfen zu lassen.“

In vielen Fällen kann Betroffenen bereits außergerichtlich, also ohne teures und zeitaufwendiges Gerichtsverfahren geholfen werden.

Wie dieser Fall verdeutlicht kann die betroffene Mandantin zufrieden das Kapitel Restschuldbefreiung nach über zehn Jahren abschließen und ein neues Leben beginnen, unabhängig von Negativeinträgen in Auskunfteien.

Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen kostet nicht nur Nerven und ist unangenehm, sondern zieht oftmals weitere Beeinträchtigungen nach sich. Für weitere Informationen und bei akuten Fragen wenden Sie sich per E-Mail an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB.

 



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