AVP insolvent - Bafin übernimmt Kontrolle über Apotheken-Factoring-Unternehmen

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Beim Kauf eines verschreibungspflichtigen Medikamentes kann ein Apotheker den Anteil, den die Krankenkasse übernimmt, nicht vom Kunden vorstrecken lassen. Die meisten Apotheken rechnen nicht selbst mit den Kassen ab, sondern treten diese Forderungen an sogenannte Factoring-Unternehmen ab, die das Geld auszahlen und es sich dann ihrerseits von den Kassen zurückholen.

Vielfach wurden dazu in der Vergangenheit die Angebote des Factoring-Unternehmens  AVP genutzt. Rund 3500 Apotheken sollen dem Abwicklungszentrum  vertraut und Forderungen an Krankenkassen abgetreten haben. Das Geld wurde in den letzten Wochen immer schleppender überwiesen. Nun ist AVP insolvent, hat Ärger mit der Bafin und hinterlässt eine Spur der wirtschaftlichen Verwüstung. Viele der betroffenen Apotheken – rund ein Sechstel aller deutschen Apotheken – bekommt noch Geld von AVP. Die einen mehr, die anderen weniger. Im Schnitt beträge um die 120.000 Euro. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Brüllmann: „Es wird eine hohe Anzahl an Insolvenzen geben, denn auch die Apotheken haben in Corona-Zeiten Marktanteile ans Internet verloren. Insbesondere kleinere Familienunternehmen, die viel investiert haben, können solche Verluste nicht immer ausgleichen!“ Die ausstehenden Zahlungen für den August sollen in Summe einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen.

Die Finanzaufsicht Bafin, die für Geldgeschäfte von Factoring-Unternehmen Aufsichtsbehörde ist, übernahm das Thema und schickte einen Sonderbeauftragten für die alleinige Geschäftsführung in das Unternehmen. Die Bafin hat die Möglichkeit, ein bestehendes Management abzusetzen, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Der eingesetzte Geschäftsführer erkannte wohl innerhalb kürzester Zeit die Bedrohlichkeit der Schieflage. Ihm blieb nichts anderes übrig, als Insolvenz und Strafanzeige zu erstatten – auch um eventuell noch vorhandenes Kapital für die Insolvenzgläubiger zu sichern. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüft derzeit in engem Kontakt mit der Bafin, ob Untersuchungen aufgenommen werden sollten.

Medien berichten, dass ein Manager des Unternehmens wegen eines Steuerdeliktes vorbelastet und nach Paragraph 45c Kreditwesengesetz offensichtlich nicht in der Lage ist, als zuverlässiger Entscheider aufzutreten,

Die APO-Bank hat bereits angekündigt, betroffenen Apotheken mit günstigen Krediten aus der Not zu helfen. Juristisch stellt sich die Frage, ob die ausstehenden Gelder irgendwie und gegen irgendwen eingeklagt werden können. Rechtsanwalt Seifert: „Es ist das alte Thema: Es geht um die Abwicklung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren und um die Prüfung von Ansprüchen gegen Verantwortliche des Unternehmens. Ob dies aussichtsreich sein könnte muss geprüft werden.“

 

 



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