Insolvenz der AvP - Apotheken sind existenzgefährdet

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Die Insolvenz der AvP schlägt große Wellen: Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Hoos äußert sich sehr zurückhaltend und gibt nicht zu erkennen, ob und welche Ansprüche der betroffenen Apotheken gegen die Insolvenzmasse bestehen könnten. Um nennenswerten Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können, ist die Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss zwingend, der sich allerdings bereits gebildet hat. Nur bei Vorlage ausreichend vieler Vollmachten besteht eine realistische Chance als weiteres Mitglied in den Gläubigerausschuss aufgenommen zu werden.

Rechtsanwalt Robert Buchalik hat bereits eine Vielzahl von Unternehmen durch ein Insolvenzverfahren geführt, über 50 Gläubigerausschüsse moderiert oder als Mitglied im Gläubigerausschuss begleitet. Mittlerweile vertritt er auch schon eine Vielzahl von Apotheken in der AvP Insolvenz.

Wollen Sie Ihre Ansprüche gegen die AvP mit anderen betroffenen Apothekern bündeln, setzen wir Ihre Ansprüche durch. Unsere Kanzlei beschäftigt eine Vielzahl von Juristen, insbesondere Fachanwälte für Insolvenzrecht, mit ausgewiesener Insolvenzexpertise.

Weitere Informationen erhalten Sie auch von unserem Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom FOCUS, zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Gerne beraten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gern per E-Mail, Telefon oder postalisch mit uns in Verbindung.




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