BaFin geht gegen Fair Pfand Deutschland GmbH und Valorum Vermögensverwaltung GmbH vor

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Am 18. September 2018 gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt, dass mit Bescheid vom 5. September 2018 der Fair Pfand Deutschland GmbH aus Mannheim aufgegeben wurde, das Kreditgeschäft einzustellen. Am selben Tag ging die Aufsichtsbehörde gegen eine weitere Mannheimer Firma vor und ordnete der Valorum Vermögensverwaltung GmbH die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an.

Die Fair Pfand Deutschland GmbH habe der BaFin zufolge Darlehen gegen Eigentümergrundschuldbriefe oder gegen die Verpfändung ganzer Waren- und Maschinenlager gewährt. Nach Auffassung der BaFin betrieb das Unternehmen somit ein Kreditgeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. Die Fair Pfand Deutschland GmbH könne sich auch nicht auf die Ausnahmeregelung für Pfandleiher berufen, da diese nur greift, soweit es sich um ein Kreditgeschäft gegen Faustpfand an beweglichen Sachen im Rahmen eigener Lagerkapazitäten handelt. Hierunter fallen laut Aufsichtsbehörde jedoch weder fremde Waren- und Maschinenlager noch Eigentümergrundschuldbriefe, da diese kein geeignetes Pfandobjekt seien.

Die Fair Pfand Deutschland GmbH darf keine weiteren Darlehensverträge außerhalb des Pfandleihprivilegs abschließen und auch keine weiteren Auszahlungen auf solche bereits abgeschlossenen Verträge leisten. Die BaFin gab der Gesellschaft weiterhin auf, Vertragsverlängerungen, sog. Prolongationen, solcher bereits bestehenden Verträge zu unterlassen.

Der Bescheid der BaFin gegen die Fair Pfand Deutschland GmbH ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Darüber hinaus ordnete die BaFin der Valorum Vermögensverwaltung GmbH mit Bescheid vom 5. September 2018 die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an. Das Unternehmen habe Darlehensverträge unter der Bezeichnung „Partiarisches (Gewinnabhängiges) Darlehen“ geschlossen und die unbedingte Rückzahlung angenommener Gelder versprochen. Dadurch betreibe die Valorum Vermögensverwaltung GmbH ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin gegen die Valorum Vermögensverwaltung GmbH ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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