Bank sperrt Girokonto wegen Geldwäscheverdacht. Und nun?

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gestresster Geschäftsmann steht vor einem Geldautomat mit einem Vertrag in der Hand und telefonier

Die Nachricht schockt den Bankkunden: Wegen des (vermeintlichen) Verdachts der Geldwäsche wird das eigene Privat- oder Geschäfts-Konto gesperrt und jegliche Transaktionsmöglichkeit untersagt. 

Darf die Bank das überhaupt?

Eine Bank darf ein Konto wegen Geldwäscheverdachts sperren, wenn sie begründete Anhaltspunkte dafür hat, dass das Konto im Zusammenhang mit Geldwäscheaktivitäten genutzt wird oder genutzt werden könnte. Geldwäscheverdacht kann z. B. entstehen, wenn ungewöhnliche Transaktionen durchgeführt werden, die nicht zum üblichen Aktivitätsmuster des Kontoinhabers passen, oder wenn andere verdächtige Umstände vorliegen.

Näheres hierzu regelt u. a. das Geldwäschegesetz (GWG). In der Regel sind Banken gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche zu melden und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen und nicht selbst zivilrechtlich verantwortlich gemacht und strafrechtlich verfolgt zu werden. Allerdings darf eine solche Meldung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr getätigt werden.

Wenn ein Konto aufgrund von Geldwäscheverdacht gesperrt wird, muss die Bank in den meisten Fällen den Verdacht angemessen untersuchen und gegebenenfalls Behörden informieren. Der Kontoinhaber sollte über die Sperrung informiert werden und die Möglichkeit haben, den Verdacht zu klären und die Sperrung aufzuheben, falls sie unberechtigt ist.

Eine Transaktion, wegen der eine Geldwäscheverdachtsmeldung erfolgt ist, darf frühestens durchgeführt werden, wenn dem Verpflichteten die Zustimmung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder der Staatsanwaltschaft zur Durchführung übermittelt wurde oder der dritte Werktag nach dem Abgangstag der Meldung verstrichen ist, ohne dass die Durchführung der Transaktion durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder die Staatsanwaltschaft untersagt worden ist.


"Für Betroffene kann dies unter Umständen existenzbedrohend werden, sofern es sich bspw. um das einzige Geschäftskonto handelt. Daher sollten alle Parteien hierfür sensibilisiert und ausreichend informiert werden, um hierauf gut vorbereitet zu sein und die Ruhe zu bewahren" erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Patrick Redell.


Was ist im Falle einer solchen unberechtigten Kontosperre zu tun?

Wenn Ihre Bank Ihr Konto wegen Geldwäscheverdachts unberechtigt sperrt, sollten Sie zunächst wie folgt vorgehen:

  1. Kontakt mit der Bank aufnehmen: Rufen Sie die Bank an oder besuchen Sie eine Filiale, um das Problem zu besprechen. Fragen Sie nach dem Grund für die Sperrung Ihres Kontos und bitten Sie um eine Erklärung. Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen zur eigenen Identifikation und Legitimation bereit.
  2. Laufende Zahlungen absichern: Überprüfen Sie laufende Zahlungen und nehmen Sie umgehend Kontakt zu relevanten Gläubigern auf, um alternative Zahlungsmöglichkeiten zu erörtern, um Zahlungsausfälle und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

  3. Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: In vielen Fällen ist es ratsam, rechtliche Beratung einzuholen, insbesondere wenn die Sperrung Ihres Kontos schwerwiegende Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation hat. Notfalls sind vorläufige Maßnahmen zu ergreifen. Konsultieren Sie hierfür einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Welche Ansprüche könnten Ihnen zustehen?

Wenn Ihre Bank Ihr Konto wegen einer unberechtigten Geldwäscheverdachtsmeldung sperrt, können Sie verschiedene Ansprüche geltend machen, abhängig von den spezifischen Umständen des Falls. Hier sind einige mögliche Ansprüche, die Sie prüfen können:

  1. Anspruch auf Wiederaufnahme des Kontozugangs: Wenn sich herausstellt, dass die Geldwäscheverdachtsmeldung unberechtigt war und keine Anhaltspunkte für Geldwäsche oder andere illegale Aktivitäten vorlagen, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Kontozugang wiederhergestellt wird.

  2. Anspruch auf Schadensersatz: Wenn die Bank Ihr Konto zu Unrecht gesperrt hat und dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Dies könnte beispielsweise entgangene Zinserträge, Gebühren für fehlgeschlagene Transaktionen oder sonstige finanzielle Verluste umfassen.

  3. Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten: Falls Sie rechtliche Schritte einleiten müssen, um die unberechtigte Kontosperre anzufechten, könnten Sie Anspruch auf Erstattung der entstandenen Anwaltskosten haben.


Wie können Sie sich zukünftig gegen solche Maßnahmen schützen?

Um sich zukünftig gegen einen Fall der unberechtigten Kontosperrung abzusichern, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  1. Genaue Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen und Dokumente auf, die Ihre finanzielle Situation und Ihre Transaktionen belegen können. Dazu gehören Kontoauszüge, Transaktionsbelege, Identifikationsdokumente und andere relevante Unterlagen.

  2. Regelmäßige Kommunikation mit der Bank: Halten Sie regelmäßigen Kontakt mit Ihrer Bank und informieren Sie sie über größere Transaktionen oder Änderungen in Ihrer finanziellen Situation. Dadurch können Sie möglicherweise verdächtige Aktivitäten im Voraus klären und unberechtigte Sperrungen vermeiden.

  3. Compliance mit den KYC-Vorschriften: Stellen Sie sicher, dass Sie die "Know Your Customer" (KYC)-Vorschriften Ihrer Bank erfüllen, indem Sie Ihre Identität und wirtschaftlichen Berechtigten klar dokumentieren und aktualisieren. Dadurch wird das Risiko einer unberechtigten Sperrung aufgrund von Identitätsproblemen verringert.

  4. Kenntnis der Gesetze und Rechte: Informieren Sie sich über die Geldwäschegesetze und Ihre Rechte als Kontoinhaber. Auf diese Weise können Sie besser verstehen, unter welchen Umständen eine Bank ein Konto sperren kann und welche Rechtsmittel Ihnen zur Verfügung stehen, falls eine Sperrung unberechtigt erscheint.

  5. Alternative Konten oder Finanzdienstleister: Betrachten Sie die Nutzung mehrerer Konten bei verschiedenen Finanzinstituten als Absicherung gegen eine mögliche Kontosperrung. Dies kann sicherstellen, dass Sie im Falle einer Sperrung weiterhin auf andere Finanzmittel zugreifen können.

  6. Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der Sie bereits im Vorfeld über Ihre Rechte aufklärt und rechtliche Schritte im Falle einer unberechtigten Kontosperrung unternimmt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.redell.com/blog

Sollten Sie auch Probleme mit Ihrer Bank oder einer Kontosperre erlitten haben oder sich hierzu rechtlich beraten lassen wollen, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.

Foto(s): Dr Redell


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