Bankgebühren der letzten 10 Jahre erfolgreich zurückbekommen

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Bekanntlich hatte der BGH am 27. April 2022 entschieden, dass die Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Diese Klausel haben Banken benutzt, um neue Entgelte für ihre Dienstleistungen einzuführen oder zu erhöhen. Das ist ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden nach Ansicht des BGH unwirksam.

In Reaktion auf das Urteil haben bereits viele Banken ihren Kunden die neu eingeführten Entgelte (bzw. Erhöhungen der Bankgebühren) zumindest für die letzten 3 Jahre zurückgezahlt. Nicht so die VR-Bank Rhein-Sieg eG. Ihre Kunden hatten aufgelistet, dass die Bank ihnen in den letzten 3 Jahren Entgelte ohne ihre Zustimmung in Höhe von 250 € und in den letzten 10 Jahren Gebühren in Höhe von 480 € auf ihrem Girokonto belastet hatte. Die Kunden forderten von der Bank die Gebühren zurück. Hierfür hatten die Kunden ihre Kontoauszüge der letzten 10 Jahre durchforstet und alle seitdem neu eingeführten Gebühren sowie die Gebührenerhöhungen im einzelnen aufgelistet und mit Datum angegeben. Die Bankkunden waren bereit, sich als Kompromiss mit der Zahlung von 250 € zufrieden zu geben. Die Bank wollte jedoch nur 28,68 € zahlen. Daraufhin haben wir die Bank auf Rückzahlung der Gebührenerhöhungen bzw. -neueinführungen zuzüglich einer Nutzungsentschädigung der letzten 10 Jahre verklagt. Nach dem sehr deutlichen Hinweisbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 4. April 2022 hat die Bank dann - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - gezahlt. Die von der Bank erhobene Einrede der Verjährung ließ der Richter nicht gelten. Nach Ansicht des Gerichts war den Bankkunden eine Klageerhebung erst dann zumutbar als erkennbar wurde, dass der BGH seine Meinung zur Wirksamkeit von Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken ändern wird. Das war für Kunden aber in den letzten 10 Jahren vor dem neuen Urteil des BGH vom 27. April 2021 nach Ansicht des Richters beim AG Siegburg nicht erkennbar. Nachdem die Bank die Forderung ihrer Kunden komplett erfüllt hatte,  konnte der Rechtsstreit für erledigt erklärt werden.


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