Banking Agency von Bosnien und Herzegowina

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Die Bankagentur des FBiH (FBA) hat ihren vollen Beitrag zur Reform des Bankensektors geleistet. Als unabhängige, souveräne und gemeinnützige Behörde für Bankenaufsicht und -lizenzen wurde die Agentur Ende 1996 gegründet.

Ihre Arbeit hat sich seit Beginn auf ein starkes und stabiles Banken-, Mikrokredit- und Leasing-System marktorientiert und auf die internationalen Leistungsstandards und -überwachungen von Banken, Mikrokreditinstituten und Leasinggesellschaften ausgerichtet.

Das Gesetz über die Bankenagentur der FBiH legt die wichtigsten Aufgaben der Agentur fest:

  • Erteilung von Lizenzen für die Gründung und Tätigkeit von Banken, Kleinstkreditinstituten und Leasinggesellschaften
  • Erteilung von Lizenzen für alle Veränderungen der Organisationsstruktur von Banken, Mikrokreditinstituten und Leasinggesellschaften
  • Erteilung von Genehmigungen zur Bestellung von Führungskräften der Banken
  • Erteilung von Lizenzen für die Durchführung eines internen Zahlungssystems
  • Erhebung, Verarbeitung und Erfassung von Daten der Banken, Mikrokreditinstituten und Leasinggesellschaften der Agentur gemäß den Vorschriften
  • Überwachung der Leistungsfähigkeit von Banken, Kleinstkreditinstituten und Leasinggesellschaften sowie Maßnahmen im Einklang mit dem Gesetz über die Banken, dem Gesetz über die Bankenagentur des FBIH, dem Gesetz über Mikrokreditinstitute, dem Leasingrecht und den Rechtsvorschriften über die Untergesetzgebung
  • Einleitung, Verwaltung und Überwachung der vorläufigen Verwaltung, Liquidation und Konkurs oder Wiedereinziehung von Banken
  • Widerruf von Lizenzen für Banken, Mikrokreditinstitute und Leasinggesellschaften gemäß dem Gesetz
  • Erlass von Rechtsakten, die die Leistungsfähigkeit von Banken, Mikrokreditinstituten und leasenden Unternehmen regeln
  • Durchführung einer Bewertung der Bedingungen und Erteilung von Genehmigungen an Banken im Zusammenhang mit der neuen Ausgabe von Aktien
  • Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung antiterroristischer Maßnahmen im Zusammenhang mit Banken, Mikrokreditinstituten und Leasinggesellschaften auf Antrag einer zugelassenen Einrichtung auf der Grundlage eines entsprechenden Gesetzes oder in Übereinstimmung mit Sonderbeschlüssen des UN-Sicherheitsrats
  • Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen, die die Sperrung von Kundenkonten in einer Bank oder Bank in der gesamten Föderation von Bosnien und Herzegowina beinhalten können, um die Finanzierung von Aktivitäten zu verhindern, sowie für Friedensprozesse unter der Schirmherrschaft des Allgemeinen Rahmenabkommens für den Frieden in Bosnien und Herzegowina

Die Agentur realisiert in Zusammenarbeit mit der Zentralbank von Bosnien und Herzegowina internationale Kontakte in Bezug auf:

  • Ausstellung von Bank-, Mikrokredit- und Leasinglizenzen
  • Aufsicht von Banken, Mikrokreditinstituten und Leasinggesellschaften
  • Sammeln von Informationen über Banken, Kleinstkreditinstitute und Leasinggesellschaften sowie über ihre Gegenseitigkeit

Banken, Mikrokreditinstitute und Leasinggesellschaften sind verpflichtet, der Agentur Zugang zu allen Unterlagen zu gewähren, um die im Rahmen der Tätigkeit der Agentur festgelegten Tätigkeiten durchzuführen.

Die Agentur legt dem Parlament des Bundes von Bosnien und Herzegowina über die Regierung des Bundes von Bosnien und Herzegowina ihren Bericht über die Arbeit und die Leistung vor.

Organisation und Governance

Der Vorstand der FBA vertritt sein Führungsgremium, das aus fünf Mitgliedern besteht, die von der Regierung des Parlaments des Verbands BiH für fünf Jahre ernannt werden. Der Vorstand ist für die allgemeine Aufsicht über die Leistung der Agentur verantwortlich und ergreift Maßnahmen für eine wirksame und rationelle Erfüllung der im FBA-Arbeitsbereich festgelegten Aufgaben.

Die Organisation der FBA

Das Regelbuch der internen Organisation der FBA legt die Makroorganisationsstruktur und -behörden sowie die Stellenbeschreibungen der einzelnen Organisationseinheiten fest.

Die funktionalen Organisationseinheiten der FBA sind:

1. Direktion der Agentur:

  • Direktorium
  • Interne Revisionsstelle
  • Beraterbüro der Direktion
  • Öffentlichkeitsarbeit

2. Abteilung für Bankenaufsicht

  • Abteilung für die Prüfung bei Banken (vor Ort)
  • Abteilung für die Prüfung von Bankenberichten (außerhalb des Unternehmens)

3. Abteilung für Bankenaufsicht mit Sonderstatus

4. Abteilung für Supervision von Mikrokreditorganisationen

5. Abteilung für die Überwachung von Leasinggesellschaften

6. Abteilung für rechtliche Unterstützung und Lizenzierung

  • Abteilung für Lizenzierung
  • Abteilung für Verordnungen
  • Abteilung für Repräsentation

7. Abteilung für Rechnungswesen und Verwaltung

  • Abteilung für elektronische Datenverarbeitung
  • Abteilung für Accounting und Finanzen
  • Abteilung für allgemeine und personelle Fragen

8. Abteilung für die Prüfung der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

9. Unabhängige Abteilung für Entwicklung

10. Unabhängige Abteilung für Überwachung von Fremdwährungsangelegenheiten

11. Unabhängige Abteilung des Ombudsmanns für Bankwesen

Es gibt 104 Mitarbeiter (Stand 31.12.2014), davon 94 Mitarbeiter mit Hochschulabschluss, 1 Arbeitnehmer mit zweijährigem postsekundären Abschluss und neun Mitarbeiter mit weiterführenden Schulen.

Ombudsmann

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bankenagentur des Verbands Bosnien und Herzegowina wurde innerhalb der Agentur eine unabhängige Organisationseinheit eingerichtet, in deren Rahmen der Bürgerbeauftragte für das Bankensystem tätig ist, um die Rechte und Interessen der Verbraucher, d. h. natürliche Personen sowie Nutzer von Finanzdienstleistungen, zu schützen.

Der Bürgerbeauftragte als einer der Träger des Verbraucherschutzes in der Föderation von B & H wird es ermöglichen, dass Unstimmigkeiten und Streitigkeiten zwischen den Institutionen des Bankensystems und den Nutzern von Finanzdienstleistungen von unabhängigen Personen mit einem Minimum an Formalitäten, durch Versöhnung, Vermittlung oder andere friedliche Mittel, beseitigt werden.

Der Bürgerbeauftragte ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und für deren Ausführung verantwortlich und ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe nicht als Vertreter der Agentur tätig.

Der Bürgerbeauftragte legt dem Parlament der Föderation von B & H und der Regierung des Bundes von B & H in Form von Halbjahres- und Jahresberichten einen Bericht über ihre Arbeit vor.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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