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Bauanwalt - was Sie wissen und beachten müssen!

Ein Bauanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich besonders auf das Baurecht spezialisiert hat. Denn egal, ob man der Bauherr, der Architekt oder der Handwerker ist: Jeder kann bisweilen einen Bauanwalt brauchen und beim Bau von Immobilien tauchen immer wieder rechtliche Hürden auf, die man als Laie nicht bewältigen kann.

So errichten z. B. die meisten Bauherren nur einmal im Leben ihr Traumhaus samt Garten. Daher soll alles perfekt und der Verwaltungsaufwand möglichst gering sein. Der Bauanwalt hilft dem Bauherrn deshalb dabei, den Bauvertrag - das ist ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - zu erstellen. Der beinhaltet zumeist die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in Form von AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Sollten während der Errichtung oder bei der Bauabnahme Baumängel festgestellt werden, unterstützt der Bauanwalt den Bauherrn dabei, seine Ansprüche auf Gewährleistung durchzusetzen. Bei einem Planungsfehler durch den Architekten ist der Bauanwalt seinem Mandanten dabei behilflich, das mittels Architektenvertrag vereinbarte Architektenhonorar (vollständig oder teilweise) zu kürzen und Schadenersatz geltend zu machen, sog. Architektenhaftung. Aber auch wenn der Mangel oder ein Sachschaden durch einen Handwerker verursacht wurde, kann der Bauanwalt weiterhelfen und z. B. Nachbesserung oder Schadenersatz verlangen.

Daneben wird er aber auch für Architekten oder Handwerker tätig, wenn der Bauherr z. B. seine Rechnung nicht bezahlt oder seine Mandanten sich gegen eine unberechtigte Forderung des Bauherrn wehren müssen.

Neben den bereits genannten Tätigkeitsbereichen eines Bauanwalts gibt es noch einige mehr. So kann ein Bauanwalt etwa für den Bauherrn den Bauantrag stellen und bei der Baubehörde die Baugenehmigung durchsetzen. Falls der Baustopp oder der Abriss eines Gebäudes droht, kann er gegen den Verwaltungsakt der Behörde vorgehen, indem er sich z. B. auf Bestandsschutz beruft. Halten sich Architekt oder Bauunternehmer nicht an den Vertrag - z. B. bei Bauzeitüberschreitung verbunden mit erhöhten Baukosten -, kann der Bauherr eine Vertragsstrafe geltend machen, sofern er sie sich im Vertrag vorbehalten hat.

Auch bei Grenzstreitigkeiten mit dem Nachbar kann der Bauanwalt unterstützend tätig werden. Bevor er jedoch für seinen Mandanten Klage bei Gericht einreicht, sollte er ihn über das Prozessrisiko und die Anwaltskosten aufklären und gegebenenfalls auf eine außergerichtliche Konfliktlösung hinwirken.


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