Bauen auf Mallorca

  • 1 Minuten Lesezeit

In der vergangenen Woche hat die Balearen-Regierung eine Gesetzesänderung herausgebracht die die Bedingungen für Neubauten auf dem Land etwas ändert. Die Tendenz neigt dazu immer weniger Neubauten zu erlauben, damit die Landschaft der Insel nicht durch massive Bebauung Ihren Charakter verliert.

Ich werde eine grobe, überschaubare Zusammenfassung dieser Neuigkeiten einmal kurz darstellen:

Wir unterscheiden hierfür zwischen Naturschutzgebieten und "gewönhlichem Landgut". Ein gewöhnliches Landgut kann auch in einer Wasserschutzzone oder Feuerschutzzone liegen, oder teilweise hiervon betroffen sein.

Die Änderungen, die ich hier erkläre, beziehen sich auf das gewöhnliche Land, da es auf dieser Art von Grund und Boden die meisten Neubauten gibt.

Durch die jetzt verabschiedete Gesetzesänderung müssen Neubauten leider kleiner ausfallen. Wo vorher insgesamt ein Maximalvolumen von 1.500 m3 erlaubt war, sind es jetzt nur noch maximal 900 m3. Weiterhin hängt die konkrete Größe von der Oberfläche der Parzelle ab, aber ab einer gewissen Größe ist immer nur das Maximalvolumen erlaubt.

Ebenfalls muss geprüft werden, ob das Landgut unter eine sogenannte Feuerschutzzone oder Wasserschutzzone fällt, hier gab es vorher noch begrenzt Baugenehmigungen, aber jetzt wird es keine mehr geben.

Wichtiges Thema Schwimmbad: Schwimmbäder dürfen ab jetzt nur noch einen maximalen Wasserspiegel von 35 m2 haben.

Sobald man einen schönen Standort für das Traumhaus auf Mallorca gefunden hat, sollte man also auf jeden Fall diese Details genau prüfen oder prüfen lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Andrea Klein Schafer

Beiträge zum Thema