Bauen (lassen), aber nicht bezahlen ? update - Das Widerrufsrecht bei Bauverträgen.

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Wird ein Bauvertrag mit einem Verbraucher - wie es häufig vorkommt - in einer Situation geschlossen, in der eine Widerrufsbelehrung erfolgen müsste und unterbleibt diese Widerrufsbelehrung, so kann der Verbraucher auch einen vollständig erfüllten Bauvertrag - bis zur zeitlichen Grenze von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss - noch widerrufen und schuldet keinerlei Vergütung.


Das gilt beispielsweise auch, wenn der Vertrag - wie es durchaus häufig vorkommt - auf der Baustelle geschlossen wird. 

So hat es der europäische Gerichtshof am 17. Mai 2023 per Urteil mit dem Aktenzeichen C-97/22 entschieden.

In der Entscheidung heißt es unter anderem: 

Daraus folgt, dass in dem Fall, dass der betreffende Unternehmer es vor Abschluss eines Vertrages außerhalb von Geschäftsräumen [...] unterlässt, einem Verbraucher die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. h oder J dieser Richtlinie genannten Informationen bereitzustellen und der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt, Art. 14 Abs. 4 Buchst. a Nummer i und Art. 14 Abs. 5 dieser Richtlinie den Verbraucher von jeder Verpflichtung befreien, diesem Unternehmer den Preis für die von ihm während der Widerrufsfrist erbrachte Dienstleistung zu zahlen." (Hervorhebung durch den Verfasser dieses Artikels)

Unter Berücksichtigung dieser Entscheidung kann man Bauunternehmern nur dringend empfehlen, mit den gern vernachlässigten Formalien des Widerrufsrechts besonders sorgfältig umzugehen. Allzu schwer ist das nicht, denn schließlich gibt es ein gesetzliches Muster für die Widerrufsbelehrung. Wenn man dieses sorgfältig übernimmt, auch nicht versäumt, das zwingend beizufügende Muster-Widerrufsformular zu überreichen, sich den Erhalt beider Dokumente vom Verbraucher per Unterschrift quittieren lässt und mit den Bauleistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, sollte man auf der sicheren Seite sein.

Für Verbraucher, welche in der Vergangenheit Bauverträge geschlossen haben, wird die Entscheidung wohl Anlass sein, zu überprüfen welche davon Sie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen haben und daher widerrufen können, um der Verpflichtung zur Vergütungszahlung zu entgehen oder gezahlte Vergütung zurückzufordern.


 Achtung:

Es ist keinesfalls einfach festzustellen, ob ein Widerrufsrecht besteht oder nicht. So lautet eine der denkbaren Varianten des Widerrufsrechts, dass der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist.

Für die gleichzeitige körperliche Anwesenheit genügt es dabei nicht, wenn der Verbraucher ein vom Unternehmer am Vortag unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt.
(BGH, Urteil vom 6.7.2023, VII ZR 151/22)


Ohne gründliche anwaltliche Prüfung wird sich die Frage, ob ein Widerrufsrecht besteht also nicht beantworten lassen.



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