Baugenehmigung schlägt Zivilrecht - zivilrechtliche Abwehransprüche können verloren gehen

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Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom

28. Januar 2022 - V ZR 99/21 

nochmals bekräftigte, sind Ansprüche auf Beseitigung nachbarlicher Bauanlagen oder Unterlassung störender Auswirkungen solcher Anlagen in dem Umfang ausgeschlossen, wie sie von einer bestandskräftigen öffentlich-rechtlichen Genehmigung gedeckt sind. 

Das gilt selbstverständlich nur für solche Umstände, die Teil der von der Behörde zu prüfenden Genehmigungsvoraussetzungen waren.

Im entschiedenen Fall hatte eine Hotelbetreiberin zivilrechtliche Beseitigungsansprüche geltend gemacht, weil der benachbarte Lebensmittelmarkt zwei Rückkühlanlagenunmittelbar an der Grenzmauer  angebracht hat und betreibt. Das beeinträchtigt die Nutzung von Gästezimmern mit Balkonen bzw. Gartenterrassen.

Mit ihrem auf Beseitigung der Anlagen gerichteten Hauptantrag und dem Argument, dass der vorgeschriebene Grenzabstand unterschritten wird, konnte die Klägerin nicht durchdringen, weil sie versäumt hatte, rechtzeitig gegen die Baugenehmigung vorzugehen. 


Um diese erteilen zu können, musste die Behörde auch die Einhaltung der Abstandsflächen prüfen. Daher gilt die Abstandsflächenunterschreitung als genehmigt. Damit konnte die Klägerin keinen Beseitigungsanspruch auf die Abstandsflächenverletzung stützen.

Ein Hoffnungsschimmer bleibt der Klägerin: Hilfsweise hat sie geltend gemacht, dass der Lärm  der Anlagen  das zulässige Maß, welches durch Immissionsrichtwerte vorgegeben wird, überschreite. Dies muss nun erstinstanzlich überprüft werden und hätte die Verpflichtung der Beklagten zur Folge, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Geräuschimmissionen auf das zulässige Maß gesenkt werden. Die Baugenehmigung hat hierauf keinen Einfluss, weil sie gemäß der hier einschlägigen Art. 68 Abs. 5 bayerische Bauordnung insofern unbeschadet privater Rechte Dritter ergangen war.


Der Fall zeigt allerdings: 

Sobald man von der Baugenehmigung für ein Vorhaben auf dem Nachbargrundstück erfährt oder eine dortige Bautätigkeit wahrnimmt, sollte man dringend prüfen, ob das geplante Bauvorhaben eigene Rechte beeinträchtigt. Ist das nicht auszuschließen, sollte man man im Genehmigungsverfahren rechtzeitig vorgehen, um zu verhindern, dass die Genehmigung ergeht oder eine bereits ergangene Genehmigung bestandskräftig wird.

Auf die Einhaltung der Rechtsbehelfsfristen ist dringend zu achten, deshalb sollte sofort ein Rechtsanwalt beauftragt werden.







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