Bauvertrag prüfen lassen! (Teil 2)

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In einem anderen Rechtstipp hatte ich auf die Notwendigkeit der Prüfung von Bauverträgen unter Hinweis auf eine Studie des Bauherrenschutzbundes hingewiesen. Ergänzend möchte ich noch auf folgendes hinweisen:

Insbesondere in München und Umgebung werden Neubau-Immobilien den Bauträgern derzeit geradezu aus der Hand gerissen. Es ist, wie man so schön sagt, gerade kein „Käufermarkt". Dies führt teilweise dazu, dass „kritische" Kunden, die an den vorformulierten Verträgen der Bauträger herummäkeln, der Tür verwiesen werden. Kurz gesagt, man verkauft an sie einfach nicht, denn es stehen genügend Interessenten Schlange.

Das ist für die Betroffenen, die glaubten, ihre Traumimmobilie gefunden zu haben, natürlich bitter. Deshalb sollte man jetzt jedoch nicht auf eine vorherige Vertragsprüfung verzichten, weil die nun überflüssig wäre. Im Gegenteil!

Keinesfalls kann dazu geraten werden, einen Vertrag über mehrere hundertausend Euro einfach „blind" zu unterschreiben. Die Prüfung eines Vertrages vor einem Kauf macht in jedem Fall Sinn. Ein entsprechend qualifizierter Rechtsanwalt kann Ihnen z.B. Auskunft darüber erteilen, ob der Vertrag Klauseln enthält, die so unmöglich sind, dass Sie auf den Kauf lieber freiwillig verzichten sollten, wenn diese nicht geändert oder aus dem Vertrag gestrichen werden.

Zum Teil macht es aber sogar Sinn, unwirksame Vertragsklauseln bewusst nicht ändern zu lassen, weil sich der Bauträger im Streitfall auf diese ohnehin nicht berufen darf. Des Weiteren ist es grundsätzlich empfehlenswert, sich über die Bedeutung der Vertragsklauseln aufklären zu lassen, unabhängig davon, ob sie änderungsbedürftig sind oder nicht. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen erklären, welche vertraglichen (und gesetzlichen) Rechte Sie haben, wenn es später zu Problemen bei der Bauausführung kommen sollte. Wie sollen Sie sich z.B. verhalten, wenn die Schlüsselübergabe davon abhängig gemacht wird, dass Sie den vollen Kaufpreis zahlen, obwohl Ihrer Meinung nach noch diverse Mängel vorliegen? Fragen Sie Ihren Anwalt nach den typischen Problemen bei der Abnahme und Übergabe des Objekts. Was passiert eigentlich, wenn die Immobilie nicht rechtzeitig fertig wird, etc., etc.?

Wer sich vorher beraten lässt, erspart sich unter Umständen teure Fehler, auch wenn gerade kein „Käufermarkt" ist.

Ihr

Dr. Frithjof Päuser

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht


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