Bauvorbescheid und Baugenehmigung – Anfechtungsmöglichkeiten durch Nachbarn

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In der Regel geläufig ist der Begriff der Baugenehmigung. Diese unterscheidet sich grundlegend vom Vorbescheid. Der Artikel soll in aller Kürze einen Überblick über beide Rechtsinstitute geben und Rechtsschutzmöglichkeiten, insbesondere von Nachbarn aufzeigen.

Übersicht über die Baugenehmigung

Mit der Baugenehmigung wird verbindlich festgelegt, dass die im Bescheid bezeichnete (natürliche oder juristische) Person auf einem bestimmten Grundstück das beantragte Bauvorhaben verwirklichen darf. Von der Baugenehmigungsbehörde wird folglich das gesamte vorgesehene Prüfprogramm durchgeführt.

Handelt es sich also um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben (nur dann ist eine solche Baugenehmigung notwendig) prüft die Behörde sämtliche vom Gesetzgeber vorgesehenen Vorschriften. Das Prüfprogramm ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht. In Bayern werden beispielsweise bei einfacheren Bauvorhaben (z. B. Wohnhaus) geprüft:

- die Übereinstimmung mit Bauplanungsrecht (ist das Gebäude im vorhandenen Gebiet zulässig, von der Art her, vom Ausmaß her, von der Bauweise her, Erschließung)

- Einhaltung der Abstandsflächen

- sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften, deren Anwendung das Baurecht vorgeht (z. B. Denkmalschutz)

Sind die Voraussetzungen erfüllt, besteht in der Regel ein Anspruch auf die Baugenehmigung.

Ist eine Baugenehmigung erteilt, so darf sofort gebaut werden. Dies bedeutet das Vorhaben darf sofort realisiert werden, trotz einer Klage bzw. Einwendungen von Nachbarn. Die Klagen von Nachbarn gegen Baugenehmigungen haben von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung. Will man einen Baustopp während des Klageverfahrens erreichen muss neben der Klage auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden.

Übersicht über den Bauvorbescheid

Der Vorbescheid ist im Gegensatz zur Genehmigung nicht die verbindliche Erlaubnis zum Bauen. Allerdings ist der der Vorbescheid auch ein „Bescheid“ der gerichtlich voll nachprüfbar ist.

Sinn des Vorbescheids ist es, über bestimmte Rechtsfragen hinsichtlich des Baus rechtsverbindliche Wirkung zu erhalten. Will ein Bauherr wissen, ob ein bestimmtes Bauvorhaben auf einem bestimmten Grundstück z. B. vom Umfang her (Höher, Breite) oder seiner Art (Schweinemaststall in der Nähe vom Wohngebiet) kann er einen solchen Vorbescheid beantragen. Geprüft werden dann nur die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen.

Der Vorteil für Bauherren ist, dass mit dem Vorbescheid die gestellten Fragen dann verbindlich geklärt sind. In der darauffolgenden Baugenehmigung werden diese Fragen nicht mehr geprüft. Insbesondere, wenn Unklarheit über die Zulässigkeit herrscht, bietet sich aus Kostengründen ein solcher Vorbescheid an. Um so mehr, weil damit dann die strittigen Fragen auch für das Baugenehmigungsverfahren verbindlich geklärt sind.

Für Nachbarn bedeutet es umgekehrt, dass bei strittigen Bauvorhaben schon der Vorbescheid anzufechten ist. Wird ein Vorbescheid bestandskräftig und erst später die Baugenehmigung angegriffen, kann dies ins Leere gehen, da die strittigen Rechtsfragen in der Regel schon im Verfahren auf Erteilung des Vorbescheids geprüft werden.

Zu erwähnen ist auch, dass der Vorbescheid nicht nur kein Recht zum Bauen bedeutet, sondern die Klage gegen einen Vorbescheid auch aufschiebende Wirkung hat. Die Klärung der strittigen Rechtsfragen bleibt dann den Gerichten vorbehalten, so dass der genannte einstweilige Rechtsschutz meist nicht notwendig ist.

Es ist für Bauherrn sinnvoll zu überlegen, ob ein Vorbescheid beantragt werden soll, um Rechtfragen verbindlich zu klären.

Für Nachbarn ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig Beratung dahingehend einzuholen, was im Falle unerwünschter nachbarlicher Bauvorhaben, die beste Möglichkeit ist.



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