Bayern Kapitalanlagen - Vorsicht

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Über die Webseite bayernkapitalanlagen.de werden Anlegern u. a. Festgeldanlagen angeboten.

Aktuell wird bei Anlagebeträgen von € 25.000,00 bis € 100.000,00 bei einer Laufzeit von 12 Monaten mit Renditen von 3,3 % bis 4,5 % geworben.

Weiterhin wird dargestellt, dass man für die Kunden - die Online-Vermögensverwaltung der Bayern Kapitalanlagen - aktiv, zielgerichtet und global in Aktien sowie Anleihen investiere und als Kunde von Bayern Kapitalanlagen über ein aktiv verwaltetes Einzeltitel-Portfolio verfüge.

Festgeldanlagen und Vermögensverwaltung ohne Genehmigung der BaFin 

Bei dem Angebot einer Festgeldanlage in Deutschland kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln, wenn eine unbedingte Rückzahlung des Kapitals versprochen wird. Dies ist vor allem auch dann gegeben, wenn das Konto, auf dass das Kapital für eine Festgeldanlage überwiesen wird, nicht auf den Namen des Anlegers lautet.

Wenn im Übrigen auch eine Vermögensverwaltung offeriert wird, stellt dies auch eine Wertpapierdienstleistung im Sinne einer Finanzportfolioverwaltung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar.

Für das Angebot von Festgeldern oder auch einer Vermögensverwaltung ist in Deutschland aber Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig. Eine derartige Erlaubnis der BaFin haben aber die Betreiber von Bayern Kapitalanlagen nach unserer Kenntnis nicht.

Aspekte zur Vorsicht 

Die Internetseite Bayern Kapitalanlagen hat zwar ein Impressum. Dies genügt jedoch nicht den rechtlichen Anforderungen in Deutschland. Aus dem Impressum ergibt sich z. B. auch nicht, wer die Verantwortlichen der Betreibergesellschaft sind.

Dies und auch der Umstand, dass Bayern Kapitalanlagen über keine Erlaubnis der BaFin verfügt und auch nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt, sollten Anleger zur Vorsicht und einer sorgfältigen Prüfung mahnen.

Möglichkeiten für Anleger von Bayern Kapitalanlagen

Wenn Anleger bei Bayern Kapitalanlagen Kapital für eine Anlage im Rahmen einer Vermögensverwaltung einzahlen und eine unerlaubte Finanzportfolioverwaltung betrieben wird, kann sich für einen Anleger möglicherweise bei Schäden ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründen lassen.

Auch wenn Festgelder ohne Genehmigung der BaFin offeriert werden, können sich für einen Anleger Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG oder nach dem WpIG darstellen lassen.

Wenn Sie Gelder bei Bayern Kapitalanlagen eingezahlt und Schwierigkeiten haben, können Sie sich bei Fragen gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 27.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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