Beat Group Market - Vorsicht

  • 2 Minuten Lesezeit

Über die Onlinehandelsplattform beatgroupmarket.net werden verschiedene Anlagen, wie u. a. Differenzkontrakte (CFDs) auf verschiedene Basiswerte sowie auch Forex-Geschäfte offeriert.

Auf der Homepage wird mit einer Welt voller Finanzinstrumente, die es wert sind, gehandelt zu werden, geworben.

Weiterhin wird ausgeführt, dass es keine Rolle spielen würde, ob man ein Experte im Online-Handel sei oder einfach nur in seiner Freizeit traden möchte. Man müsse irgendwo anfangen. das Problem sei nicht der Mangel an Handelsmaterialien, sondern die große Anzahl an Lehrmaterialen und die Tatsache, dass eine Methoden nicht mehr angewendet würden.

Gründe zur Vorsicht

Die angebotenen Geschäfte in CFDs und Forex-Anlagen stellen Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) dar.

Für das Betreiben derartiger Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen die Verantwortlichen der Plattform aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine derartige Erlaubnis haben aber die Betreiber von Beat Group Market nicht.

Angegeben wird auch eine britische Telefonnummer und eine Adresse in Großbritannien. Soweit bekannt, fehlt es aber auch an einer Erlaubnis und Regulierung durch die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FCA.

Da auf der Webseite kein Impressum vorhanden ist, ist für Anleger auch nicht ersichtlich, wer genau die Betreibergesellschaft von Beat Group Market ist und wer die verantwortlichen Personen der Betreibergesellschaft sind.

Auch ist der Handel mit CFDs oder auch mit Forex mit sehr hohen Verlustrisiken verbunden, insbesondere etwa im Hinblick auf eine Hebelwirkung, bei der mit geringen Einsätzen große Volumina gehandelt werden können.

Optionen für Anleger von Beat Group Market


Im Fall des Erbringens von Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung der BaFin kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 i. V. m. § 15 WpIG darstellen lassen.

Achtsam sollten Sie auch sein, wenn Ihnen hohe Gewinne in Aussicht gestellt werden, ohne dass auf Verlustrisiken hingewiesen wird oder wenn Sie weitere Einzahlungen leisten sollen, um ein im Handelskonto dokumentiertes Guthabens ausbezahlt zu erhalten.

Denn in einem derartigen Fall sind auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung möglich.

Wenn Sie Anlagen über Beat Group Market getätigt haben, können Sie bei Problemen gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 25.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema