Beauftragung eines Rechtsanwalts nach einem Verkehrsunfall

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Die korrekte und vollständige Regulierung von Schäden nach einem Verkehrsunfall ist häufig sehr komplex. Im Rahmen der Schadensregulierung ist eine Vielzahl von Einzelproblemen zu berücksichtigen. Zudem ist die Rechtsprechung zu diesem Themenbereich äußerst umfangreich.

Es empfiehlt sich daher, als Geschädigter einen Rechtsanwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen, um Fehler zu vermeiden und sämtliche bestehenden Ansprüche durchzusetzen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil der (meist unerfahrene) Geschädigte einem Versicherer gegenübersteht, der einen großen Wissensvorsprung im Bereich der Schadensregulierung besitzt.

Häufig bietet das vom Geschädigten mit der Reparatur beauftragte Autohaus an, die Schadensregulierung direkt mit dem gegnerischen Versicherer abzuwickeln. Hier ist Vorsicht geboten! Zum einen besitzen die Mitarbeiter eines Autohauses im Allgemeinen nicht die nötige Sach- und Rechtskenntnis. Zum anderen sollten komplexe Haftungsprobleme und insbesondere Personenschäden nicht von Laien bearbeitet werden.

Nur durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann die „Waffengleichheit“ zwischen dem Geschädigten und dem Versicherer hergestellt werden.

Wenn der gegnerische Versicherer voll haftet, muss er dem Geschädigten auch die Kosten des Rechtsanwalts ersetzen. Die Rechtsanwaltskosten sind also Teil des zu ersetzenden Schadens.

Falls der gegnerische Versicherer nicht zu 100 % haftet, muss er nur die Rechtsanwaltsgebühren übernehmen, die im Rahmen des tatsächlich regulierten Schadensersatzes entstehen.

Beläuft sich z. B. der Gesamtschaden auf 10.000 EUR und haftet der gegnerische Versicherer nur zu 50 %, zahlt er nur 5.000 EUR Schadensersatz und die Rechtsanwaltsgebühren, die nach einem Gegenstandswert von 5.000 EUR entstehen. Die tatsächlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren sind jedoch u.U. deutlich höher, wenn der Rechtsanwalt den Gesamtschaden von 10.000 EUR geltend gemacht hat.

In solchen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung äußerst hilfreich, da sie die Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren und den von der Gegenseite erstatteten Gebühren übernimmt.

Wichtiger Hinweis zum Thema Kosten

Eine kostenlose Rechtsberatung zu dem obigen Thema kann ich leider nicht anbieten.

Fragen und Einzelheiten zu den möglichen Kosten einer Beratung oder Vertretung können gerne vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema „Kosten“ finden Sie auch auf meiner Kanzleiwebsite.


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