Bedrohung mit Messer rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Frage nach der Sicherheit und Stabilität in Mietverhältnissen ist von grundlegender Bedeutung für Vermieter und Mieter gleichermaßen. Doch was geschieht, wenn die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter zu eskalieren droht und in bedrohliche Sphären vordringt?

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgerichts (AG) Hanau wirft Licht auf diese Thematik und verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einem solchen Konflikt ergeben können, wie Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Mietrecht in Wiesbaden, berichtet.

In einem konkreten Fall, bei dem ein Mieter während eines Streits den Vermieter mit dem Tod bedrohte und zugleich Dritte dazu aufforderte, ihm ein Messer zu bringen, entschied das Gericht zugunsten des Vermieters. Dabei betonte es, dass es unerheblich sei, ob es tatsächlich zu weiteren Tätlichkeiten kommt.

Die Situation eskalierte, als es zwischen Vermieterin und Mieter wegen der Gartennutzung zu einem heftigen Streit kam. Der Mieter bedrohte die Vermieterin verbal und forderte dabei die Mitbewohnerin auf, ihm ein Messer zu besorgen. Angesichts dieser Bedrohung reagierte die Vermieterin prompt mit einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses.

Das Gericht entschied zugunsten der Vermieterin und verurteilte den Mieter zur Zahlung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Es stellte fest, dass die Bedrohung mit der Aufforderung nach einem Messer einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag darstellt und somit die fristlose Kündigung rechtfertigt. Entscheidend war, dass das Verhalten des Mieters, unabhängig von etwaigen weiteren Handlungen, nicht tolerierbar war.

Das Urteil hebt den rechtlichen Aspekt hervor: Angesichts der vorliegenden Beweislage und der klaren rechtlichen Grundlagen empfiehlt er dringend, rechtzeitig professionelle rechtliche Beratung einzuholen. Bei Anzeichen von Eskalation ist es entscheidend, schnell und angemessen zu handeln oder, falls bereits Bedrohungen oder Gewalt stattgefunden haben, ein Eilverfahren zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses einzuleiten.

Die Bedrohung des Vermieters und die Aufforderung nach einem Messer stellen schwerwiegende Verstöße gegen die mietvertraglichen Pflichten dar und rechtfertigen eine umgehende Reaktion seitens des Vermieters. Durch die fristlose Kündigung wird nicht nur die Sicherheit des Vermieters gewährleistet, sondern es werden auch klare Grenzen für das zukünftige Verhalten der Mieter gesetzt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Für Fragen des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts steht Ihnen Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Mietrecht zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller verfügt neben dem Kanzleisitz in Wiesbaden auch über Sprechstundenorte in Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München und Bad Harzburg.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema