Berechtigungsanfrage Mathé Law Firm zu Musik in Instagram-Reels

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben auch Sie eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Mathé Law Firm aus Hamburg wegen einer Musiknutzung in einem Video erhalten? 

In diesem Rechtstipp erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wie man am besten darauf reagiert.
 
Was ist der Inhalt des Schreibens?

In den Schreiben wird zunächst erklärt, dass die Kanzlei Mathé Law Firm einen Musikverlag oder einen Tonträgerhersteller vertritt, der Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte an einer bestimmten Komposition oder Musikaufnahme ist.
 
Weiter heißt es, dass für die Nutzung einer Musikaufnahme als Teil eines Instagram-Reels, das nicht zu rein privaten Zwecken, sondern zu Werbezwecken im Internet veröffentlicht wird, einer gesonderten Lizenz des Rechteinhabers bedarf.

Dies trifft insofern zu, als die kommerzielle Nutzung von Musik in Videos zu Werbezwecken von den Rechteinhabern nicht über die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL lizenziert wird. Deshalb ist auch kein Rechteerwerb über Social Media Plattformen wie Insta, YouTube oder TikTok möglich, denn diese haben mit den Verwertungsgesellschaften allenfalls Verträge über die private Nutzung von Musik.

In dem Schreiben heißt es weiter, dass in der Datenbank des Rechteinhabers keine Lizenz für die entdeckte Nutzung zu finden sei. Allerdings könne es gelegentlich vorkommen, dass dort nichts hinterlegt sei, obwohl eine korrekte Lizenz erworben worden sei. Daher werde um Mitteilung gebeten, auf welcher rechtlichen Grundlage man sich zur Nutzung der Musik berechtigt sehe.
 
Was ist der Unterschied zwischen einer Berechtigungsanfrage und einer Abmahnung?

In einer Abmahnung werden Sie sofort zur Unterlassung der unerlaubten Musiknutzung und oft auch gleich zur Zahlung von Abmahnkosten und Lizenzschadensersatz aufgefordert. Diese Ansprüche werden in einer Berechtigungsanfrage noch nicht geltend gemacht. Dies erfolgt erst in einem weiteren Schreiben, wenn keine Lizenz nachgewiesen werden kann. 
 
Wie sollte man auf eine Berechtigungsanfrage reagieren? 

Es empfiehlt sich, auf die zunächst harmlos wirkende Berechtigungsanfrage nur mit anwaltlicher Hilfe zu antworten. So können etwa Abmahnkosten, die durch die anschließende Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entstehen würden, durch die vorauseilende Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermieden werden. Auch den oft exorbitant hohen Schadensersatz auf Basis der DMV-Erfahrungsregeln sollte man auf jeden Fall anwaltlich überprüfen lassen.  

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Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Handlungsalternativen. Wenn Sie Hilfe benötigen, senden Sie bitte das erhaltene Schreiben per E-Mail an

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