#Berliner Testament: Steuerliche und zivilrechtliche Herausforderungen für Unternehmer und ihre Erben

  • 4 Minuten Lesezeit

Von den Rechtsanwälten Maximilian Graf von Montgelas* & Dr. Christian Ruso*, Fachanwalt für Steuerrecht*



Das "Berliner Testament" ist eine beliebte Testamentsform, die von über 50% der Ehepaare genutzt wird. Es setzt den überlebenden Ehegatten zunächst zum Alleinerben ein und sieht vor, dass etwaige Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben. Diese testamentarische Regelung birgt jedoch sowohl steuerliche als auch zivilrechtliche Fallstricke, wie kürzlich auf der jährlichen Pressekonferenz des Bundesfinanzhofs (BFH) in München betont wurde.


## Steuerliche Doppelbelastung bei Vermächtnissen

Ein aktueller Streitfall vor dem BFH befasste sich mit der steuerlichen Doppelbelastung eines solchen Vermächtnisses. Eine Tochter klagte gegen die doppelte Besteuerung des Vermächtnisses, das sie zunächst als Teil der Erbschaft der Mutter und dann erneut nach deren Tod entrichten sollte. Letztendlich konnte sie jedoch die Zahlung als "Nachlassverbindlichkeit" von der zu zahlenden Erbschaftsteuer abziehen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geht die Erbschaft zunächst auf den überlebenden Ehegatten über und erst im Anschluss auf die Abkömmlinge, was unter Umständen die Existenz von zwei eigenständigen Steuerfällen zur Folge hat.


## Steuerliche Vorteile durch teilweise Übertragung des Vermögens auf die Abkömmlinge

Es könnte aber unter bestimmten Umständen dennoch steuerlich von Vorteil sein, in dem Testament sofort eine teilweise Übertragung des Vermögens auf die Abkömmlinge vorzunehmen. Dies könnte dazu führen, dass die Abkömmlinge sowohl beim Erwerb vom zuerst verstorbenen Ehegatten als auch später beim Erwerb vom überlebenden Ehegatten ihre persönlichen Freibeträge zweimal nutzen können und möglicherweise in eine günstigere Progressionsstufe des Steuersatzes fallen. Um dieses Ziel zu erreichen, könnte beispielsweise angeordnet werden, dass der überlebende Ehegatte auf die eine Hälfte und die Kinder auf die andere Hälfte der Erbschaft gesetzt werden. Die Komplexität des Berliner Testaments erfordert eine individuelle Beratung, da die steuerlichen Konsequenzen von Fall zu Fall variieren können. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die steuerliche Behandlung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen zu richten, um unerwünschte steuerliche Auswirkungen zu vermeiden.


## Steuerliche Erleichterungen bei Vorerben und Nacherben

Solange der Erwerb des überlebenden Ehegatten die Freibeträge nach § 16 Abs. 1 und § 17 ErbStG nicht überschreitet, ist dies von geringerer Relevanz; denn erst der spätere Erwerb bei den Abkömmlingen unterliegt der Steuerpflicht. In Fällen, in denen der überlebende Ehegatte als Vorerbe fungiert und die Abkömmlinge als Nacherben bestimmt sind, ergeben sich bestimmte steuerliche Erleichterungen gemäß § 6 ErbStG. Zudem kann in den Konstellationen des Berliner Testaments § 15 Abs. 3 ErbStG zu einer Milderung der Besteuerung führen.


## Zivilrechtliche Herausforderungen und Risiken

Neben den steuerlichen Aspekten gibt es auch zivilrechtliche Fallstricke beim Berliner Testament. Eine bekannte Klausel, die als "Jastrowsche Klausel" bezeichnet wird, bestraft Kinder, die nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil beanspruchen. Infolgedessen kann der überlebende Elternteil gezwungen sein, Vermögensgegenstände wie Immobilien zu veräußern, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Im Gegenzug werden "brave" Kinder, die nicht sofort ihren Pflichtteil fordern, häufig mit Vermächtnissen belohnt, die sie beim Tod des zweiten Elternteils erhalten.


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Die Herausforderungen und Risiken des Berliner Testaments erfordern eine individuelle Beratung durch erfahrene Anwälte. Bei LFR Wirtschaftsanwälte stehen Ihnen unsere Experten im Bereich Erb- und Unternehmensnachfolge zur Verfügung. Wir bieten umfassende Beratung in sämtlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten der Vermögensnachfolge. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise für eine reibungslose und erfolgreiche Abwicklung Ihrer Vermögensangelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Vermögensnachfolge zu planen.

Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 11/24 vom 27.02.2024 zum Urteil II R 34/20 vom 11.10.2023



* Dr. Christian Ruso ist Rechtsanwalt und Partner bei LFR Wirtschaftsanwälte. Er leitet das Referat für Erb- und Unternehmensnachfolge. Maximilian Graf von Montgelas ist Rechtsanwalt bei LFR Wirtschaftsanwälte und Mitarbeiter des Referates mit Schwerpunkt Stiftungsrecht*


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Unsere Kanzlei, LFR Wirtschaftsanwälte, steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Planung Ihrer Vermögensnachfolge zu unterstützen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich Erb- und Unternehmensnachfolge bieten wir umfassende Beratung in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten. Wir können Ihnen helfen, die optimalen Lösungen für Sie und Ihre Familie zu finden und dabei unerwünschte steuerliche Auswirkungen zu vermeiden. Unser Team von Rechtsanwälten, darunter Dr. Christian Ruso und Maximilian Graf von Montgelas, steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie durch den Prozess der Vermögensnachfolge zu begleiten. Wir können Ihnen bei der Erstellung eines individuellen Testaments helfen, das Ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt und gleichzeitig steuerliche Vorteile bietet. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise für eine reibungslose und erfolgreiche Abwicklung Ihrer Vermögensangelegenheiten. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre individuelle Situation zu besprechen. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.

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Foto(s): https://unsplash.com/de/fotos/mann-der-auf-papier-schreibt-OQMZwNd3ThU

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