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Behindertentestament: Möglichkeiten für Erben mit Behinderung

  • 3 Minuten Lesezeit
Behindertentestament: Möglichkeiten für Erben mit Behinderung

Die wichtigsten Fakten

  • Ein Behindertentestament ist ein Testament, bei dem mindestens einer der Erben eine Person mit Behinderung ist.
  • Zweck des Behindertentestaments ist es, den Anspruch auf Sozialleistungen trotz Erbschaft sicherzustellen.
  • Dazu wird die behinderte Person als Vorerbe eingesetzt, eine andere Person als Nacherbe.
  • Außerdem muss ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden.
  • Das Behindertentestament muss individuell an die persönliche Situation angepasst werden.

So gehen Sie vor

  1. Lassen Sie sich rechtlich zur Testamentserstellung beraten.
  2. Setzen Sie den Erben mit Behinderung als Vorerben ein.
  3. Setzen Sie eine andere Person, z. B. Geschwister, als Nacherben ein.
  4. Bestimmen Sie einen Testamentsvollstrecker.
  5. Lassen Sie das Testament notariell beurkunden.

Was ist ein Behindertentestament?

Ein Behindertentestament ist ein Testament, bei dem mindestens einer der Erben eine Person mit Behinderung ist. In der Regel wird ein Behindertentestament von Eltern behinderter Kinder erstellt. Das besondere Testament enthält spezielle Regelungen für das Erbe des behinderten Kindes.

Was ist der Zweck eines Behindertentestaments?

Menschen mit Behinderung sind oft auf Sozialleistungen angewiesen, z. B. Grundsicherung oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Der Anspruch auf die meisten dieser Sozialleistungen ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der betroffenen Person.

In der Regel dürfen Anspruchsberechtigte maximal ein Schonvermögen von 5000 Euro besitzen. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt der Anspruch auf die Sozialleistungen. Bei einer Erbschaft wird diese Grenze häufig überschritten. In dem Fall wäre ein Anspruch erst wieder gegeben, wenn das geerbte Vermögen aufgebraucht ist.

Eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, ist die Errichtung eines Behindertentestaments. Das geschieht meist durch die Anordnung einer Nacherbschaft mit gleichzeitiger Testamentsvollstreckung.

Keine gute Idee ist hingegen eine Enterbung des behinderten Kindes. Denn: Enterbten Kindern des Erblassers steht ein Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des eigentlichen gesetzlichen Erbanspruchs. Auch dieser könnte dann wieder das Grundminimum überschreiten.

Wie funktioniert ein Behindertentestament?

Bei einem Behindertentestament wird die behinderte Person lediglich als Vorerbe eingesetzt. Eine andere Person, z. B. andere Kinder des Erblassers, werden als Nacherben eingesetzt. Das ist sinnvoll, weil ein Vorerbe nur beschränkt über den Nachlass verfügen kann. Das Erbe muss für den Nacherben bewahrt werden. Aus diesem Grund kann das Erbe auch nicht als Vermögen im Sinne der Anspruchsprüfung auf Sozialleistungen gelten.

Damit der Behinderte dennoch Nutzen aus der Erbschaft ziehen kann, muss gleichzeitig ein Dauertestamentsvollstrecker benannt werden. Als Testamentsvollstrecker werden häufig Vertrauenspersonen des Vorerben eingesetzt, z. B. ein Familienmitglied. Wichtig: Der rechtliche Betreuer der behinderten Person darf nicht Testamentsvollstrecker sein. Denn: Es ist u. a. Aufgabe des Betreuers, den Testamentsvollstrecker zu kontrollieren.

Die Benennung des Testamentsvollstreckers ermöglicht es, dass der Behinderte Zuwendungen aus dem Erbe erhält, ohne dass diese direkt pfändbar bzw. auf Ansprüche anrechenbar sind. Im Behindertentestament sollte deshalb genau festgelegt werden, in welchen Fällen ein Zugriff auf das Erbe erlaubt ist – z. B. bei bestimmten Anlässen (Geburtstag) oder für bestimmte Zwecke (Ausflüge, Hobbys).

In der Vergangenheit war es umstritten, ob diese Vorgehensweise erlaubt ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch bereits im Jahr 1993 in einer Grundsatzentscheidung (Urteil vom 20.10.1993. Az.: IV ZR 231/92), dass dieses Vorgehen nicht sittenwidrig ist.

Wie wird ein Behindertentestament erstellt?

Formal unterscheidet sich die Erstellung eines Behindertentestaments nicht von anderen Testamentsarten. Inhaltlich sind an diese Art des Testaments jedoch besondere Anforderungen gestellt. Denn sind die Angaben, etwa zum Vollstrecker, nicht ausreichend genau, besteht die Gefahr, dass der Erbe unfreiwillig zu viele Leistungen ausgezahlt bekommt, das Erbe also ausschlagen muss oder sonstige Ansprüche verliert.

Aus diesem Grund sollte ein Behindertentestament, wie auch jedes andere Testament, nur mit rechtlicher Beratung gestaltet werden. Auf Musterformulierungen aus dem Internet sollte keinesfalls zurückgegriffen werden, da hier individuelle Lösungen für Ihre persönliche Situation und Wünsche erforderlich sind.

Foto(s): ©Pixabay/Geralt

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