Berufsunfähig als Hausfrau für 1 Jahr - Mandantin erhält 20.000 Euro

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Vergleich mit Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Eine Mandantin war ein Jahr lang berufsunfähig. Sie erhält deswegen nun 20.000 Euro von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (Generali Deutschland Lebensversicherung AG, ehemals AachenMünchener Lebensversicherung AG).

Unsere Mandantin ist Hausfrau und hatte eine so schwerwiegende Rückenerkrankung für ein Jahr, dass sie keinerlei Tätigkeiten im Haushalt mehr ausüben konnte. „Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war“, so Rechtsanwalt Penteridis Penteridis, „haben wir Klage beim Landgericht Paderborn erhoben“. 

Hausfrau / Hausmann - ist das kein Beruf?

Das Interessante an dem Fall: Es war rechtlich durchaus offen, ob „Hausfrau“ ein Beruf im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung ist. „Das ist ein Unding“, erläutert Fachanwalt für Versicherungsrecht Penteridis. „Wie kann man das anders beurteilen?“, regt sich der Anwalt aus dem Kreis Paderborn auf, der den Fall bearbeitet hat.

Da diese Frage offen ist, war es sinnvoll, eine gütliche Einigung zu erzielen. Denn es hätte gut sein können, dass das Landgericht Paderborn oder das Oberlandesgericht (OLG) Hamm als nächsthöheres Gericht oder der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes Gericht gegen unsere Mandantin entschieden hätte. 

Mandantin wollte kein Risiko eingehen

„Dieses Risiko wollte sie nicht eingehen, was ich gut verstehen kann“, teilt Penteridis mit, dessen Kanzlei bundesweit tätig ist. „Zumal das Verfahren unter Umständen noch weitere vier Jahre gedauert hätte. Das wäre eine enorme emotionale Belastung gewesen, die sie nicht eingehen wollte.“ Mit dem Vergleich ist zwar die Aufhebung des Vertrages verbunden – das war für unsere Mandantin aber nicht wichtig, da sie noch abgesichert ist. 

Sie freut sich, dass sie nun 20.000 Euro erhält. Von den Kosten des Verfahrens und des Vergleichs muss sie zwar die Hälfte übernehmen – diese Gebühren hat jedoch ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.

Aktenzeichen: Landgericht (LG) Paderborn – 4 O 185/18

Foto(s): @Pixabay.com

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