Besteht ein Anspruch auf einen Home Office Arbeitsplatz?

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Auf Grund der Corona Pandemie besteht seitens des Arbeitnehmers vielfach der Wunsch von Zuhause aus arbeiten zu wollen. Immer mehr Arbeitgeber räumen daher ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit ein von zu Hause aus arbeiten zu können. Sofern der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers nicht nachkommt, stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf die Arbeit von zu Hause aus, den sogenannten home Office Arbeitsplatz, besteht. Eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt es bislang in Deutschland nicht. Daher kommt als mögliche Anspruchsgrundlage zunächst der jeweilige Arbeitsvertrag in Betracht. Wenn dieser hierzu keine Regelung vorsieht, ist zu prüfen ob im Betrieb ein Betriebsrat besteht und eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegt. Sollte auch dies nicht der Fall sein,  hat der Arbeitnehmer kein Recht auf einen Home Office Arbeitsplatz.

Wenn seitens des Arbeitgebers daher nicht die Bereitschaft besteht den Arbeitnehmer im Home Office arbeiten zu lassen, hat der Arbeitnehmer auch keine Möglichkeit dies gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Eben so wenig kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen im Home Office zu arbeiten, wenn dieser sich weigert. 

 Sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber einig sind, das der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im home Office verrichtet, muss der Arbeitgeber entsprechende arbeitsschutzrechtliche Vorgaben umsetzen. 

Insbesondere sind auch bei der Arbeit im Home Office die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsschutzes und Datenschutzes zu beachten. Insofern sollten im Arbeitsvertrag oder einer Anlage zum Arbeitsvertrag  die Regelungen zur Arbeit vom home Office Arbeitsplatz im Einzelnen Sinnvoll sind Vereinbarungen zum zeitlichen Umfang, zur Erreichbarkeit am heimischen Arbeitsplatz oder auch zur Übertragung der Dokumentationspflicht auf den Mitarbeiter. Sinnvoll sind Vereinbarungen zum zeitlichen Umfang, zur Erreichbarkeit am heimischen Arbeitsplatz oder auch zur Übertragung der Dokumentationspflicht auf den Mitarbeiter.festgehalten werden. Sinnvoll sind Vereinbarungen zum zeitlichen Umfang, zur Erreichbarkeit am heimischen Arbeitsplatz oder auch zur Übertragung der Dokumentationspflicht auf den Mitarbeiter.festgehalten werden. Wichtig sind in erster Linie Regelungen zum zeitlichen Umfang, der Erreichbarkeit sowie der Dokumentationspflicht. 

Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, sowohl bei der Prüfung ob ein Anspruch auf einen home Office Arbeitsplatz besteht,  ebenso wie bei der Fertigung entsprechender Vereinbarungen hierzu, anwaltliche Beratung einzuholen.




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