Betriebsschließungsversicherung und Corona

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Viele Unternehmen haben eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen – eine Versicherung, die bei Betriebsschließungen leisten soll. Dass diese Situation durch das Coronavirus eingetreten ist, erscheint logisch. Doch leider wollen viele Versicherungsgesellschaften nicht leisten. Wir erklären, was Sie tun sollten!

Was ist eine Betriebsschließungsversicherung?

Um bei einer behördlich angeordneten Schließung keine finanziellen Schäden zu erleiden, können Unternehmen eine Betriebsschließungsversicherung abschließen. Diese deckt die Folgen der Betriebsschließung ab, z. B. zahlt sie für notwendige Maßnahmen wie eine Desinfizierung oder Vernichtung der Ware und gleicht auch fehlende Einnahmen und Lohnkosten aus.

Müssen die Versicherungsgesellschaften für die Schäden durch das Coronavirus zahlen?

Leider wollen aktuell viele Versicherungsgesellschaften nicht zahlen. Sie meinen z. B., dass das Coronavirus nicht abgesichert ist, weil es zur Zeit des Vertragsschlusses noch gar nicht existierte. Dabei sind Versicherungsbedingungen stets allgemein formuliert sind und sollen gerade Pandemien abdecken. Zumal das Coronavirus inzwischen sogar in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurde.

Was sollten betroffene Unternehmen tun?

Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M. erklärt: „Es muss ein Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen werden und geprüft, ob die Versicherungsgesellschaft zahlen muss oder nicht. Die Klauseln können zum Beispiel unwirksam sein oder es kann sich schlicht ergeben, dass die Versicherung zahlen muss. Wichtig ist, den Schaden fristgerecht zu melden. Dann kann erstmal die Reaktion der Versicherung abgewartet werden. Leistungen werden leider oft und auch unberechtigterweise abgelehnt. Es muss dann geprüft werden, wer Recht hat. Da aber Betriebsschließungsversicherungen genau für solche Pandemien wie das Coronavirus entwickelt wurden, sollte versucht werden, gegen die Entscheidung der Versicherungsgesellschaften vorzugehen. Dabei kann ein erfahrener Anwalt helfen.“

Sollte ich das 15 %-Angebot meiner Betriebsschließungsversicherung annehmen?

„Bei den Angeboten von 15 % und Co ist Vorsicht geboten. Damit verzichtet der Versicherungsnehmer auf alle weiteren Ansprüche – also 85 % der Leistung. Ob man das Angebot annehmen will und soll, hängt vor allem davon ab, ob ein Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft besteht oder nicht. Wenn ja, wäre das ein wirklich schlechter Deal. Wir prüfen gerne für Sie, was in Ihrem Fall ratsam ist und ob Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherungsgesellschaft aus der Betriebsschließungsversicherung haben", erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/betriebsschliessungsversicherung-und-corona/



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